Absatz 1 | Absatz 1 | |
Das '''Volkseigene Gut (VEG)''' hat die Rechtsform eines [[VEB]], während die Landwirtschaft der DDR anonsten meistens in Genossenschaften ([[LPG]]) organisiert war. VEGs gab es schon vor den ersten LPGs, sie entstanden direkt nach dem Krieg auf Gütern ohne Gutsherren und in Folge der [[Bodenreform]] aus nicht aufgeteilten Gütern, während die Bildung von Genossenschaften bis bis zur [[2. Parteikonferenz]] im Sommer [[1952]] politisch nicht erwünscht war und unterbunden wurde. | Das '''Volkseigene Gut (VEG)''' hat die Rechtsform eines [[VEB]], während die Landwirtschaft der DDR anonsten meistens in Genossenschaften ([[LPG]]) organisiert war. VEGs gab es schon vor den ersten LPGs, sie entstanden direkt nach dem Krieg auf Gütern ohne Gutsherren und in Folge der [[Bodenreform]] aus nicht aufgeteilten Gütern, während die Bildung von Genossenschaften bis bis zur [[2. Parteikonferenz]] im Sommer [[1952]] politisch nicht erwünscht war und unterbunden wurde. | |
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Als eher seltene Rechtsform blieben VEGS bis zum Ende der DDR erhalten. | Als eher seltene Rechtsform blieben VEG bis zum Ende der DDR erhalten. |
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