Das Volkseigene Gut (VEG) hat die Rechtsform eines VEB, während die Landwirtschaft der DDR anonsten meistens in Genossenschaften (LPG) organisiert war. VEGs gab es schon vor den ersten LPGs, sie entstanden direkt nach dem Krieg auf Gütern ohne Gutsherren und in Folge der Bodenreform ? aus nicht aufgeteilten Gütern, während die Bildung von Genossenschaften bis bis zur 2. Parteikonferenz im Sommer 1952 politisch nicht erwünscht war und unterbunden wurde.
Als eher seltene Rechtsform blieben VEGS bis zum Ende der DDR erhalten.
Beispiel: VEG Kaltenhausen ? bei Kloster Zinna / Jüterbog
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