Hochschulen/Erlebnisbericht

Auf dieser Seite finden Sie einen (ggf. mehrere) Erlebnisberichte zum Thema des Hauptartikels Hochschulen.
Sie können einen eigenen Erlebnisbericht zum Thema Hochschulen hinzufügen:
Klicken Sie hierzu auf Seite bearbeiten.
Die strengen Autoren-Regeln gelten für Erlebnisberichte nicht.
Die Entwicklung der Hochschullandschaft lässt sich sehr gut an einem Beispiel beschreiben.

In Zittau, einem einstigen Zentrum der Textilindustrie, wurde Ende des 19. Jahrhunderts eine Höhere Webschule gegründet und dafür ein respektables Gebäude errichtet. Diese Webschule, mehrmals z.B. um einen eigenen Websaal erweitert, existierte noch nach Gründung der DDR. Allerdings bestand in der jungen DDR weniger Bedarf an Textilspezialisten als an Fachleuten für Energie. Die Webschule wurde zur Fachschule für Energie "Robert Meyer" und erhielt bauliche Erweiterungen (Hochspannungshalle, Seminargebäude).

Zur gleichen Zeit entstand in Tradition der einst überreginal bedeutsamen Gewerkenschule eine Baufachschule mit einem Neubau an der Mandau.

Im Zuge der 3. Hochschulreform (um 1969) wurde diese Ingenieurschule für Bauwesen nach Cottbus an die dort neu geschaffene Ingenieurhochschule (IHS) verlagert, das Gebäude kam zur auch in Zittau neu geschaffenen Ingenieurhochschule. Hier wurde nun in den drei Sektionen/Fachbereichen

    • Elektrotechnik
    • Kraftwerkstechnik
    • Betriebswirtschaft
gelehrt und geforscht. Die Fachschule für Elektrotechnik/Elektronik Görlitz wurde der IHS Zittau angegliedert.

Im Rahmen der 5. Hochschulreform wurde die IHS Zittau zur Technischen Hochschule mit Promotionsrecht.

(Nach dem Ende der DDR erfolgte die "Rückstufung" der TH zur bundesdeutschen Fachhochschule (FH), darf sich nun aber zumindest "University of Applied Studies" nennen.)






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.