Die Justizverwaltung der neu gegründeten DDR wurde unter dem Gesichtspunkt des strikten Antifaschismus und des schrittweisen Überwindens der bürgerlichen Justiz aufgebaut.
Alle politisch und rassisch motivierten Gesetze des Deutschen Reiches wurden durch die Besatzungsmacht außer Kraft gesetzt.
Die Gesetze, die das Zusammenleben der Bürger und das Wirtschaftssystem regeln, wurden Schritt für Schritt der Entwicklung des Staatswesens angepasst. Mitte der Sechziger Jahre wurde z.B. das BGB durch das ZGB (Zivilgesezbuch) abgelöst.
Dem Klassencharakter des sozialistischen Staates entsprechend, setzte die Justiz das Primat der Politik durch.
Juristische Mittel, eine staatliche Maßnahme/Entscheidung anzufechten, waren sehr stark eingeschränkt.
Eine "Verwaltungsgerichtsbarkeit" existierte nicht.
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