Das Regierungssystem der DDR war eine parlamentarische Demokratie mit ausgeprägtem Zentralismus.
Die stimmberechtigte Bevölkerung wählte die Abgeordneten des Parlaments, hier Volkskammer genannt. Die Volkskammer (Legislative) war gesetzgebendes Organ und wählte/bestätigte/vereidigte die Minister, die den Ministerrat bildeten. Auch den anderen Bestandteil der Exekutive, die Mitglieder des Staatsrates wurden von der Volkskammer gewählt. Regierungschef war der Vorsitzende des Ministerrates, als oberster Staatsrepräsentant an dritter Stelle stehend. Nach dem Tode des ersten Präsidenten der DDR Wilhelm Pieck war seit 1960 der Vorsitzende des Staatsrates oberster Repräsentant vor dem Präsidenten der Volkskammer.
In den Bezirken war der jeweilige Rat des Bezirkes ? einzige Exekutive, dem wiederum die Räte der Kreise und (kreisfreien) Städte unterstanden. Der Vorsitzende des Rates des Bezirkes ist nur bedingt mit den Ministerpräsidenten der Bundesrepublik zu vergleichen, da ihm die dem Förderalismus geschuldete Macht fehlte, er nur Erfüllungsgehilfe der Zentralregierung war.
In den Bezirken, Kreisen und Kommunen wurden Parlamente gewählt. Sie hießen Bezirkstag, Kreistag ?, Stadtverordnetenversammlung oder Gemeindevertreterversammlung und wählten die Mitglieder der jeweiligen Räte.
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