Die Kirchen in der DDR waren die einzigen nicht sozialistischen und damit staatsfreien Großorganisationen und hatten auf der Grundlage des Art. 39 der Verfassung der DDR ? und innerhalb der bestehenden Gesetze ihre Unabhängigkeit und innere Autonomie bewahren können.
In einer offiziellen Schätzung der DDR zur Religionszugehörigkeit ? aus dem Jahre 1977 wurden folgende Zahlen genannt:
Zitat:
Der Staatssekretär für Kirchenfragen Klaus Gysi (SED) erklärte am 25. Mai 1981 in Genf in einer (in der DDR nicht veröffentlichten Rede) zum Verhältnis von Staat und Kirche in der DDR: "Wir wünschen ein Verhältnis, da kooperativ-konstruktiv ist dort, wo wir übereinstimmen, und dort, wo wir nicht übereinstimmen, sozusagen Tolerierung der staatlichen Entscheidungen ist, wo es solche gibt. Im übrigen Respektierung der Eigenständigkeit beider Seiten".
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