Absatz 1 | Absatz 1 | |
Internatsartige Unterbringung für alleinstehende Werktätige, die entweder vorübergehend (auf Montage) an einem anderen Arbeitsort tätig waren oder die aufgrund des Wohnungsmangels noch keine eigene Wohnung bekommen konnten. | Internatsartige Unterbringung für alleinstehende [[Werktätige]], die entweder vorübergehend (auf Montage) an einem anderen Arbeitsort tätig waren oder die aufgrund des allgemeinen Wohnungsmangels noch keine eigene Wohnung bekommen konnten bzw. in einer eigenen Wohnung allein nicht zurecht gekommen wären. Arbeiterwohnheime wurden auch zur Unterbringung der ausländischen [[Vertragsarbeiter]] genutzt. | |
Meist strikte Hausordnung und Geschlechtertrennung. |
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