Absatz 2 | Absatz 2 | |
'''Begründung:''' | '''Begründung:''' | |
Sachlich falsch, sprachlich katastrophal. | Sachlich falsch, ''sprachlich -- (überarbeitet)''. | |
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Die Ausbildung im Lager ähnelte der Grundausbildung in der NVA. Handgranat-Werfen, das Schiessen mit automatischen Kleinkaliber Maschinenpistolen, das Bewegen und Orientieren im Gelände, die Sturmbahn, kurz: Hier wurde den Schülern das militärische Leben nahe gebracht. Neben diesen Aktivitäten gab es ebenso das obligatorische Exerzieren, incl. Wettbewerb zw. den einzelnen Klassen sowie auch der immer und überall vorhandene Staatsbürgerkunde Unterricht, diesmal durchgeführt von Armeeangehörigen. | Die Ausbildung im Lager ähnelte der Grundausbildung in der [[NVA]]. Bestandteile waren u.a. das Training im Handgranatenwurf ("F1"-Handgranatenattrappe), das Schiessen mit Kleinkaliberversionen der [[Kalaschnikow]]-Maschinenpistole, das Bewegen und Orientieren im Gelände, teils auch das Überwinden der Sturmbahn. Dazu kamen Ordnungsübungen ("Exerzieren") sowie militärtheoretischer und politischer Unterricht, der von Armeeangehörigen durchgeführt wurde. Es wurden Wettbewerbe um die "besten Ausbildungsresultate" zwischen den Klassen (d.h. den Schülergruppen der einzelnen [[Schule|Schulen]] des [[Kreis|Kreises]] oder Stadtbezirks) veranstaltet. |
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