Robert Havemann

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Unterschiede (von früherer major Version) (keine anderen Änderungen)
Absatz 1Absatz 1

'''Robert Havemann''', Naturwissenschaftler (Chemie) an der [[Humboldt-Universität]] Berlin. Havemann wird wegen seiner kritischen Vorlesungsreihe unter dem Thema "Naturwissenschaftliche Apekte philosophischer Probleme" am [[13. Maerz]] [[1964]] fristlos aus seinem Lehramt entlassen und steht später sogar in seinem Haus in Grünheide unter Hausarrest und ständiger Beobachtung durch die [[Stasi]].

'''Robert Havemann''', Naturwissenschaftler (Chemie) an der [[Humboldt-Universität]] Berlin. Havemann wird wegen seiner kritischen Vorlesungsreihe unter dem Thema "Naturwissenschaftliche Apekte philosophischer Probleme" am 13. Maerz [[1964]] fristlos aus seinem Lehramt entlassen und steht später sogar in seinem Haus in Grünheide unter Hausarrest und ständiger Beobachtung durch die [[Stasi]].


Robert Havemann, Naturwissenschaftler (Chemie) an der Humboldt-Universität Berlin. Havemann wird wegen seiner kritischen Vorlesungsreihe unter dem Thema "Naturwissenschaftliche Apekte philosophischer Probleme" am 13. Maerz 1964 fristlos aus seinem Lehramt entlassen und steht später sogar in seinem Haus in Grünheide unter Hausarrest und ständiger Beobachtung durch die Stasi.





Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.