Berlin ADN 26.10.1989
Zeitweise Regelung für Ausreise aus Prag
Die Regierung der DDR hat, wie ADN mittgeteilt wurde, entschieden, daß die Botschaft der DDR
in Prag zeitweilig den DDR-Bürgern, die sich gegenwärtig in der dortigen Botschaft der BRD aufhalten, die Genehmigung für die
ständige Ausreise in ein Drittland erteilen kann. Diese zeitweilige Regelung wurde mit der Regierung der CSSR abgestimmt.
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