Absatz 1 | Absatz 1 | |
Es gab in der DDR keine private Versicherungswirtschaft wie etwa in der [[BRD]], sondern die für die allermeisten Belange von Privatpersonen und -haushalten zuständige '''Staatliche Versicherung der DDR'''. Diese Einrichtung mit dem Staat als haftendem Part versicherte zu moderaten Preisen | Es gab in der DDR für die allermeisten Belange von Privatpersonen und -haushalten nur eine Einheitsversicherung, was bei der Schadensregulierung besonders von Haftpflichtschäden sehr praktisch war. Dies war die Deutsche Versicherungs-Anstalt ('Herkunft und Entwicklung unklar'), die im Jahre '(?)' in '''Staatliche Versicherung der DDR''' umbenannt wurde. Diese Einrichtung mit dem Staat als haftendem Part versicherte zu moderaten Preisen | |
Absatz 4 | Absatz 4 | |
*gegen Haftpflichtrisiken; | *Haftpflichtrisiken; | |
| *Krankenversicherung (nur für Selbständige) | |
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Nach der [[Wende]] wurde die '''Staatliche Versicherung der DDR''' abgewickelt. Den größten Anteil am früheren Kundenstamm und damit das vorläufige Quasi-Monopol in den neuen Ländern sicherte sich [[1990]] die westdeutsche Allianz AG. Der von der Konkurrenz und manchen Allianz-Neukunden misstrauisch betrachtete Deal sollte sich Jahre später teilweise rächen: Denn auf einigen 100 Millionen DM der von der "Oderflut" 1997 verursachten Schäden blieb die Allianz sitzen. Die alten Verträge aus der DDR-Zeit deckten auch Hochwasserschäden ab, was nach westlichen Gepflogenheiten kaum gängig war. Entsprechend gab es auch keine Rückversicherung, die das Risiko wie sonst üblich übernommen hätte. | Nach der [[Wende]] wurde die '''Staatliche Versicherung der DDR''' abgewickelt. Den größten Anteil am früheren Kundenstamm und damit das vorläufige Quasi-Monopol in den neuen Ländern sicherte sich [[1990]] die Münchner Allianz AG. Der von der Konkurrenz und manchen Allianz-Neukunden misstrauisch betrachtete Deal sollte sich Jahre später teilweise rächen: Denn auf einigen 100 Millionen DM der von der "Oderflut" 1997 verursachten Schäden blieb die Allianz sitzen. Die alten Gebäudeversicherungs-Verträge der DDR-Zeit deckten auch Hochwasserschäden ab, was nach westlichen Gepflogenheiten kaum gängig war. Entsprechend gab es auch keine Rückversicherung, die das Risiko wie sonst üblich übernommen hätte. | |
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