Absatz 8 | Absatz 8 | |
Für die Kranken- und Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten war die [[Sozialversicherung|Sozialversicherung (SV)]] zuständig. Der Beitragssatz des Lohn-/Gehaltsempfängers für die Sozialversicherung war 10 % des Bruttoverdienstes, höchstens 60 Mark/Monat. Da die daraus berechnete Rentenhöhe maximal 600 Mark/Monat betragen konnte, wurde 1972 die Freiwillige Zusatzrente [[Abkürzungen F|FZR]] in zwei Stufen eingeführt: bis 1400 Mark und bis zum gesamten Monatseinkommen versicherbar. Außerdem existierten weitere betriebliche und behördliche Zusatzrentenversicherungen sowie eine Intelligenz-Rente (für Hochschullehrer und Mediziner). | Für die Kranken- und Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten war die [[Sozialversicherung|Sozialversicherung (SV)]] der Gewerkschaft [[FDGB]] zuständig. Der Beitragssatz für Lohn-/Gehaltsempfängers zur Sozialversicherung war 20 % des Bruttoverdienstes, höchstens 120 Mark/Monat. Der Geitrag wurde je zur Hälfte vom Beschäftigten und dem "Arbeitgeber" getragen. Da die daraus berechnete Rentenhöhe maximal 600 Mark/Monat betragen konnte, wurde 1972 die Freiwillige Zusatzrente [[Abkürzungen F|FZR]] in zwei Stufen eingeführt: bis 1400 Mark und bis zum gesamten Monatseinkommen versicherbar. Außerdem existierten weitere betriebliche und behördliche Zusatzrentenversicherungen sowie eine Intelligenz-Rente (für Hochschullehrer und Mediziner). | |
Absatz 10 | Absatz 10 | |
Nach der [[Wende]] wurde die '''Staatliche Versicherung der DDR''' abgewickelt. Den größten Anteil am früheren Kundenstamm und damit das vorläufige Quasi-Monopol in den neuen Ländern sicherte sich [[1990]] die Münchner Allianz AG. Der von der Konkurrenz und manchen Allianz-Neukunden misstrauisch betrachtete Deal sollte sich Jahre später teilweise rächen: Denn auf einigen 100 Millionen DM der von der "Oderflut" 1997 verursachten Schäden blieb die Allianz sitzen. Die alten Gebäudeversicherungs-Verträge der DDR-Zeit deckten auch Hochwasserschäden ab, was nach westlichen Gepflogenheiten kaum gängig war. Entsprechend gab es auch keine Rückversicherung, die das Risiko wie sonst üblich übernommen hätte. | Nach der [[Wende]] wurde die '''Staatliche Versicherung der DDR''' abgewickelt. Den größten Anteil am früheren Kundenstamm und damit das vorläufige Quasi-Monopol in den neuen Ländern sicherte sich [[1990]] die Münchner Allianz AG. Der von der Konkurrenz und manchen Allianz-Neukunden misstrauisch betrachtete Deal sollte sich Jahre später teilweise rächen: Denn auf einigen 100 Millionen DM der von der "Oderflut" 1997 verursachten Schäden blieb die Allianz sitzen. Die alten Gebäudeversicherungs-Verträge der DDR-Zeit deckten auch Hochwasserschäden ab, was nach westlichen Gepflogenheiten kaum gängig war. Entsprechend gab es auch keine Rückversicherung, die das Risiko wie sonst üblich übernommen hätte. | |
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