Unter Volksbildung war in der DDR die "Gesamtheit aller staatlichen Einrichtungen und Maßnahmen, die der allgemeinen und speziellen Bildung der Bevölkerung ... dienen" zu verstehen (zitiert nach BI-Universallexikon in 5 Bänden, Bd. 5, Bibliographisches Institut Leipzig, 1986).
Dies wäre eine Tautologie, darum muss man hinzufügen:
Wichtige Unterscheidungshilfen:
Grundlage war das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem von 1965.
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