Absatz 2 | Absatz 2 | |
Schwarz-weiss-Sendungen des Westfernsehens konnten prinzipiell fast überall in der DDR empfangen werden. Ausnahmen waren der nord-östliche Teil sowie der Raum Dresden. (Daraus resultiert die Wortverballhornung "ARD"; siehe [[DDR-Sprache]]). | Schwarz-weiss-Sendungen des Westfernsehens konnten prinzipiell fast überall in der DDR empfangen werden. Ausnahmen waren der nord-östliche Teil sowie der Raum Dresden. (Daraus resultiert die Wortverballhornung "ARD" - "außer Raum Dresden"; siehe [[DDR-Sprache]]). | |
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Mindestens seit den 70er Jahren wurden die wichtigsten Sender des BRD-Fernsehens von der DDR elektronisch verstärkt, damit möglichst viele DDR-Bürger das Westfernsehen empfangen wurde. Dies wurde im BRD-Fernsehen damit erklärt, daß in denjenigen DDR-Gebieten, wo man Westfernsehen hatte, die Anzahl der Ausreiseanträge in die BRD kleiner war, als z.B. im "Tal der Ahnungslosen", wo aus geographischen Gründen ein Empfang unmöglich war. | Die [[Organ|staatlichen Organe]] tolerierten diese Bemühungen der Bürger nicht nur - in einer nennenswerten Zahl wurden die wichtigsten Sender des Westfernsehens elektronisch verstärkt, damit möglichst viele DDR-Bürger dieses empfangen konnten. Ob die DDR-Führung damit versuchte, die Anzahl der Ausreiseanträge zu verringern, ist eine Vermutung, aber nicht dokumentarisch belegt. Tatsächlich war im [[Tal der Ahnungslosen]] (Raum Dresden) die Quote der Antragsteller auf [[ständige Ausreise]] überdurchschnittlich. | |
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Bis zum Ende der DDR war der Empfang des Westfernsehens staatlicherseits nicht erwünscht, obwohl sich im zeitlichen Ablauf die Toleranzschwelle deutlich verschob. Die öffentliche Erklärung, dass man eine Westsendung gesehen habe, konnte daher durchaus persönlöiche Konsequenzen haben. - Bis zum Ende der DDR war verschiedenen Berufsgruppen ([[NVA]]-Angehörige, [[MfS]]-Mitarbeiter, Angehörige des [[MdI]] wie Polizei, Feuerwehr) der Empfang des Westfernsehens verboten: Sie mußten sich schriftlich verpflichten, kein Westfernsehen zu empfangen. | Bis zum Ende der DDR war der Empfang des Westfernsehens staatlicherseits nicht erwünscht, obwohl sich im zeitlichen Ablauf die Toleranzschwelle deutlich verschob. Die öffentliche Erklärung, dass man eine Westsendung gesehen habe, konnte durchaus persönliche Konsequenzen haben. | |
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Für Kasernen und Dienstobjekte der NVA galt das Westfernsehverbot bis zum Tag nach dem [[Mauerfall]]. | ||
Das Westfernsehen brachte natürlich auch Sendungen über die DDR. Die Bandbreite reichte von [[Polemik]] über [[Unterhaltung]] bis Information: | Das Westfernsehen brachte natürlich auch Sendungen über die DDR. Die Bandbreite reichte von [[Polemik]] über [[Unterhaltung]] bis Information: |
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