EVP war die auf allen im Einzelhandel erhältlichen Erzeugnissen ausgewiesene Angabe des Endverbraucherpreises. Sie befand sich sogar auf unverpackten Produkten, wie z.B. den Mischbroten zu 1000 Gramm (dort auf einem ins frische Brot gedrückten Papierschildchen).
Die Angabe hatte immer die Form EVP Betrag, Pfennigbetrag M, also im Falle der Brote etwa EVP 0,80 M.
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