Personalausweis

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Den Personalausweis (Abkürzung PA - bis in die 70er Jahre: DPA = Deutscher Personalausweis)

erhielt jeder DDR-Bürger zu seinem 14. Geburtstag. Auf Seite 0 stand

 Bürger der Deutschen Demokratischen Republik
 Dieser Ausweis ist Ihr wichtigstes Dokument
 Sie haben deshalb
 _ den Personalausweis stets bei sich zu tragen, vor Verlust
   zu schützen und auf Verlangen den Angehörigen der
   Sicherheitsorgane der Deutschen Demokratischen Republik
   auszuhändigen bzw. anderen dazu berechtigten Personen
   vorzuzeigen
 _ Eintragungen nicht eigenmächtig vorzunehmen
 _ den Verlust oder die Beschädigung eines Personalausweises
   unverzüglich bei der zuständigen Dienststelle der Volkspolizei
   anzuzeigen und einen neuen Personalausweis zu beantragen
 _ Namensänderungen, Änderungen des Familienstandes
   und der Wohnanschrift innerhalb der in den gesetzlichen Be-
   stimmungen festgelegten Fristen der zuständigen Dienststelle
   der Volkspolizei zu melden und den Personalausweis zur
   Eintragung der Veränderung vorzulegen
 _ den Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen
   Dienststelle der Volkspolizei zur Anbringung eines neuen
   Paßbildes vorzulegen, wenn Sie nicht mehr genügend auf dem
   Paßbild zu erkennen sind.
 Dieser Personalausweis enthält xx Seiten
                           z

Jeder Personalausweis hatte eine Personalausweisnummer sowie die Personenkennzahl (PKZ).

Seitenzahl: Die zur Wende gültigen Personalausweise hatten 12 Seiten. Es hat aber auch Personalausweise mit mehr Seiten gegeben.

erfaßte Angaben:

  • Name, Geburtsname
  • Vornamen (Rufname unterstrichen)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Familienstand
  • Wohnanschrift (Hauptwohnung)
  • Personenkennzahl
  • Ausstellungsdatum und -ort

spätere Eintragungen:

  • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr fünf Felder (Seite 6)
  • Meldung bei der Volkspolizei (neue Hauptwohnung) (Seiten 7,8)
  • Vermerke (Änderung Familienstand, Nebenwohnung usw.) (Seite 9)
  • Vermerke (leere Seite) (Seiten 10-12)

Gültigkeitsdauer: Der Personalausweis war 20 Jahre gültig (Seite 3) und hatte zwei Felder, um die Gültigkeit zu verändern (Seiten 4,5). Letztere hatten Flächen für je ein weiteres Passbild.

Einkleber: Reisen in verschiedene sozialistische Länder mußten beantragt werden, obwohl zu einigen dieser Länder keine Paßpflicht bestand (Beispiel: Ungarn). In diesem Fall wurde in die letzte Seite ein mehrfach gefaltetes Dokumentpapier eingeklebt. Dort wurde das Visum ? eingetragen sowie der Grenzübertritt durch Stemplung dokumentiert.

Noch bis 1994 konnten sich ehemalige DDR-Bürger mit dem DDR-Personalausweis ausweisen: Bis zum 31.12.2004 lief die Umtauschfrist. Bei diesem Umtausch wurde der DDR-Personalausweis auf Wunsch (ungültig gemacht) ausgehändigt.

Politisch missliebigen (z.B. Ausreiseantragstellern) oder kriminellen Personen (Haftentlassene auf Bewährung) wurde der PA abgenommen und ihnen stattdessen ein Behelfspapier PM-12 ausgehändigt. Damit war z.B. jede Ausreise aus der DDR ausgeschlossen. Wehrdienstleistende hatten nur ihren Wehrdienstausweis, da ihnen der PA für die Dauer ihres Dienstes ebenfalls abgenommen wurde.


Siehe auch:





Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.