Absatz 1 | Absatz 1 | |
Im Befehl 11 aus 1989 vom 3.11.1989 des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR, Egon Krenz über „ Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik“ ist unter Punkt 9 zu lesen: | Im Befehl 11 aus 1989 vom 3.11.1989 des Vorsitzenden des [[Nationaler Verteidigungsrat]] Nationalen Verteidigungsrates]] der DDR, [[Egon Krenz]], über "Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik" ist unter Punkt 9 zu lesen: | |
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„ Kurzgefasste Lageinformationen sind durch den | "Kurzgefasste Lageinformationen sind durch den | |
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• Vorsitzenden des Ministerrates | * Vorsitzenden des [[Ministerrat]]es | |
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an den Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates täglich bis 08.00 Uhr mit Stand 02.00 Uhr vorzulegen“. | an den Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates täglich bis 08.00 Uhr mit Stand 02.00 Uhr vorzulegen." | |
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