Die Abteilung A XVII der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des MfS war für die Organisation von Grenzschleusungen zuständig. Sie hieß bis 1988 AG G(renze).
Die beanspruchten Grenzschleusen an sich wurden nicht von der Abt. A XVII betrieben, sondern von der Hauptabteilung I des MfS.
Aufgaben der Abt. A XVII (lt. BStU):
- Organisierung der Schleusung von
- Personen
- Material (z.B. beschaffte Dokumente, Kuriermaterial)
- operativer Technik
- Aufklärung und Bearbeitung von BRD-Einrichtungen der Grenzsicherung
- Zollkommissariate
- Grenzaufsichtsstellen
- Aufklärung gegnerischer "Grenzregimefragen", d.h. von
- Arbeits- und Zeitabläufen
- Grenzschutzverwaltungen
- Polizeivollzugsbeamten des BGS und im Grenzvorfeld Tätigen
- Aufklärung von öffentlichen Einrichtungen in Grenznähe
- Forsteinrichtungen, Gaststätten, Hotels usw.
Leiter der AG Grenze ab 1970 und ab 1988 der Abt. A XVII war der gelernte Fleischer Oberst Werner Wulke. Sein Stellvertreter war 1989 Major Udo Fischer.
Die Abteilung A XVII hatte Ende 1989 rund 60 Mitarbeiter und trug im Diensteinheitenschlüssel des MfS die Codenummer 961526. Sie unterstand dem Stellvertreter des Leiters der Hauptverwaltung Aufklärung und Leiter des Stabes, Generalmajor Heinz Geyer ?.
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