Absatz 1 | Absatz 1 | |
Die traditionellen Handwerksbetriebe wurden in der DDR fortgeführt. Sie dienten der Bevölkerung vorwiegend mit Dienstleistungen, z. B. zur Nahrungsversorgung (Bäcker, Fleischer) und für Reparaturen (Schuster, Friseur), als Autoschlosser sowie im Baunebengewerbe (Elektriker, Tischler, Installateur). Für eine industrieelle Produktion oder gar Kleinserienfertigung wurden privaten Handwerksbetrieben weder Maschinen noch Material zugeteilt. | Die traditionellen Handwerksbetriebe wurden in der DDR fortgeführt. Sie dienten der Bevölkerung vorwiegend mit Dienstleistungen, z. B. zur Nahrungsversorgung (Bäcker, Fleischer) und für Reparaturen (Schuster, Friseur), als Autoschlosser sowie im Baunebengewerbe (Elektriker, Tischler, Installateur). Nur in Ausnahmefällen wirkten Handwerker als Zulieferer für Betriebe und Kombinate (beispielsweise Schmiedearbeiten für Reparaturen und Rekonstruktionen). | |
Es bestand Meisterzwang. |
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Es wurden Lehrlinge (so hießen früher und in der DDR "Auszubildende" AZUBIs) ausgebildet. | Für das Führen eines Handwerksbetriebes bestand Meisterzwang. Es wurden Lehrlinge (so hießen früher und in der DDR "Auszubildende" AZUBIs) ausgebildet. | |
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Ein Handwerksmeister sollte nicht mehr als (??) Angestellte beschäftigen; widrigenfalls wurde er in eine [[PGH]] "gebeten". | Ein Handwerksmeister sollte nicht mehr als (??) Angestellte beschäftigen; widrigenfalls wurde er in eine [[PGH]] "gebeten". |
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