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1.In den Bezirken und Kreisen der Deutschen Demokratischen Republik, einschließlich der Hauptstadt der DDR, BERLIN{1}, ist die Planung, Realisierung und Kontrolle der Maßnahmen der Landesverteidigung durch Einsatzleitungen zu koordinieren und einheitlich durchzusetzen.
| | '''1.'''In den Bezirken und Kreisen der Deutschen Demokratischen Republik, einschließlich der Hauptstadt der DDR, BERLIN{1}, ist die Planung, Realisierung und Kontrolle der Maßnahmen der Landesverteidigung durch Einsatzleitungen zu koordinieren und einheitlich durchzusetzen.
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2. (1) Einsatzleitungen sind zu bilden:
| | '''2.''' (1) Einsatzleitungen sind zu bilden:
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3.(1) Die Einsatzleitungen arbeiten auf der Grundlage:
| | '''3.'''(1) Die Einsatzleitungen arbeiten auf der Grundlage:
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4. (1) Die Bezirkseinsatzleitungen setzen sich zusammen aus:
| | '''4.''' (1) Die Bezirkseinsatzleitungen setzen sich zusammen aus:
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5. (1) Die Kreiseinsatzleitungen setzen sich zusammen aus.
| | '''5.''' (1) Die Kreiseinsatzleitungen setzen sich zusammen aus.
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6. Für die 2. Sekretäre als Mitglieder der Einsatzleitungen und Vertreter der Vorsitzenden im Amt werden die Aufgaben für die Partei- und massenpolitische Arbeit und die sich aus ihrer Tätigkeit als Mitglieder der Einsatzleitungen ergebenden Pflichten von den Vorsitzenden der Einsatzleitungen bestimmt.
| | '''6.''' Für die 2. Sekretäre als Mitglieder der Einsatzleitungen und Vertreter der Vorsitzenden im Amt werden die Aufgaben für die Partei- und massenpolitische Arbeit und die sich aus ihrer Tätigkeit als Mitglieder der Einsatzleitungen ergebenden Pflichten von den Vorsitzenden der Einsatzleitungen bestimmt.
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7. Für den Fall der Abwesenheit von Mitgliedern der Einsatzleitungen sind ihre Vertreter im Amt durch die Vorsitzenden als Vertreter zu bestätigen.
| | '''7'''. Für den Fall der Abwesenheit von Mitgliedern der Einsatzleitungen sind ihre Vertreter im Amt durch die Vorsitzenden als Vertreter zu bestätigen.
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8. Den Einsatzleitungen obliegen in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand bzw. im Verteidigungszustand folgende Hauptaufgaben:
| | '''8.''' Den Einsatzleitungen obliegen in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand bzw. im Verteidigungszustand folgende Hauptaufgaben:
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9. Zur Erfüllung der den Einsatzleitungen obliegenden Hauptaufgaben ist durch die Vorsitzenden und die Mitglieder der Bezirkseinsatzleitungen ein enges Zusammenwirken mit den Generaldirektoren, Direktoren oder Leitern von zentralgeleiteten Kombinaten, wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen{9} zu organisieren.
| | '''9.''' Zur Erfüllung der den Einsatzleitungen obliegenden Hauptaufgaben ist durch die Vorsitzenden und die Mitglieder der Bezirkseinsatzleitungen ein enges Zusammenwirken mit den Generaldirektoren, Direktoren oder Leitern von zentralgeleiteten Kombinaten, wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen{9} zu organisieren.
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10.(1) Die Einsatzleitungen organisieren das Zusammenwirken mit den Nachbarbezirken/-kreisen von Nord nach Süd und von Ost nach West hinsichtlich
| | '''10.'''(1) Die Einsatzleitungen organisieren das Zusammenwirken mit den Nachbarbezirken/-kreisen von Nord nach Süd und von Ost nach West hinsichtlich
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'''II. Arbeitsweise der Einsatzleitungen in Vorbereitung'''
| | '''II. Arbeitsweise der Einsatzleitungen in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand'''
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auf den Verteidigungszustand
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11. Die Einsatzleitungen der Deutschen Demokratischen Republik gewährleisten in
Vorbereitung auf den Verteidigungszustand eine ständige Führungsbereitschaft.
Kriterien der ständigen Führungsbereitschaft der Einsatzleitungen - Anhang 3.
| | '''11.''' Die Einsatzleitungen der Deutschen Demokratischen Republik gewährleisten in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand eine ständige Führungsbereitschaft. Kriterien der ständigen Führungsbereitschaft der Einsatzleitungen - Anhang 3.
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12. (1) Die Einsatzleitungen arbeiten nach Arbeitsplänen. Diese sind jeweils:
- durch die Bezirkseinsatzleitungen für ein Kalenderjahr
- durch die Kreiseinsatzleitungen für ein Kalenderhalbjahr
zu beschließen. .
| | '''12.''' (1) Die Einsatzleitungen arbeiten nach Arbeitsplänen. Diese sind jeweils:
: - durch die Bezirkseinsatzleitungen für ein Kalenderjahr
: - durch die Kreiseinsatzleitungen für ein Kalenderhalbjahr zu beschließen. .
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(2) die Arbeitspläne sind in Verantwortlichkeit der Sekretäre in Zusammenarbeit
mit den anderen Mitgliedern der Einsatzleitungen zu erarbeiten, von den Vorsitzenden zu bestätigen und in den Bezirkseinsatzleitungen 5 Jahre, in den
Kreiseinsatzleitungen 3 Jahre aufzubewahren.
| | (2) die Arbeitspläne sind in Verantwortlichkeit der Sekretäre in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der Einsatzleitungen zu erarbeiten, von den Vorsitzenden zu bestätigen und in den Bezirkseinsatzleitungen 5 Jahre, in den
Kreiseinsatzleitungen 3 Jahre aufzubewahren.
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13. (1) Zur Beratung und Beschlußfassung treten
- die Bezirkseinsatzleitungen mindestens einmal im Quartal
- die Kreiseinsatzleitungen mindestens einmal in 2 Monaten
| | '''13.''' (1) Zur Beratung und Beschlußfassung treten
: - die Bezirkseinsatzleitungen mindestens einmal im Quartal
: - die Kreiseinsatzleitungen mindestens einmal in 2 Monaten zusammen.
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zusammen.
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(2) Die Einberufung der Sitzungen und die Bestätigung der Tagesordnung
erfolgt durch die Vorsitzenden der Einsatzleitungen.
| | (2) Die Einberufung der Sitzungen und die Bestätigung der Tagesordnung erfolgt durch die Vorsitzenden der Einsatzleitungen.
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(3) Die Mitglieder haben das Recht, bei gegebener Veranlassung die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bei den Vorsitzenden der Einsatzleitungen
| | (3) Die Mitglieder haben das Recht, bei gegebener Veranlassung die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bei den Vorsitzenden der Einsatzleitungen zu beantragen.
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zu beantragen.
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(4) Für die Vorbereitung und Sicherstellung der Sitzungen der Einsatzleitungen
sind die Sekretäre verantwortlich.
| | (4) Für die Vorbereitung und Sicherstellung der Sitzungen der Einsatzleitungen sind die Sekretäre verantwortlich.
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(5) Auf Entscheidung der Vorsitzenden der Einsatzleitungen können zu den
Sitzungen Leiter von Staats- und Wirtschaftsorganen sowie leitende Funktionäre
| | (5) Auf Entscheidung der Vorsitzenden der Einsatzleitungen können zu den Sitzungen Leiter von Staats- und Wirtschaftsorganen sowie leitende Funktionäre gesellschaftlicher Organisationen{10} der betreffenden Bezirke/Kreise hinzugezogen werden.
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gesellschaftlicher Organisationen[10] der betreffenden Bezirke/Kreise hinzugezogen werden.
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(6) An den Sitzungen der Einsatzleitungen können Beauftragte des Sekretärs
des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik
und des Leiters der Abteilung für Sicherheitsfragen des Zentralkomitees der
Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und an den Beratungen der Kreiseinsatzleitungen außerdem Beauftragte der Stellvertreter der Vorsitzenden und
der Sekretäre der Bezirkseinsatzleitungen teilnehmen.
| | (6) An den Sitzungen der Einsatzleitungen können Beauftragte des Sekretärs des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Leiters der Abteilung für Sicherheitsfragen des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und an den Beratungen der Kreiseinsatzleitungen außerdem Beauftragte der Stellvertreter der Vorsitzenden und der Sekretäre der Bezirkseinsatzleitungen teilnehmen.
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14. (1) Die Einsatzleitungen fassen zu den eingereichten Vorlagen bzw. mündlichen
oder schriftlichen Berichten Beschlüsse.
| | '''14.''' (1) Die Einsatzleitungen fassen zu den eingereichten Vorlagen bzw. mündlichen oder schriftlichen Berichten Beschlüsse.
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(2) Die Beschlüsse und Vorlagen/Berichte sind den Sitzungsprotokollen der
Einsatzleitungen als Anhang beizufügen. Die Protokolle werden durch die
Sekretäre der Einsatzleitungen unterzeichnet und von den Vorsitzenden bestätigt. Sie sind durch die Sekretäre aufzubewahren.
| | (2) Die Beschlüsse und Vorlagen/Berichte sind den Sitzungsprotokollen der Einsatzleitungen als Anhang beizufügen. Die Protokolle werden durch die Sekretäre der Einsatzleitungen unterzeichnet und von den Vorsitzenden bestätigt. Sie sind durch die Sekretäre aufzubewahren.
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(3) Die Sekretäre der Einsatzleitungen fertigen die erforderlichen Beschlußauszüge an und stellen sie, einschließlich der sich aus den Vorlagen ergebenden
Aufgabenm, dem im Protokoll festgelegten Personenkreis zu. Diese Beschlußauszüge sind nach Erfüllung an die Sekretäre zurückzugeben. Eine Vernichtung der
Beschlußauszüge ist nur den Sekretären der Einsatzleitungen gestattet.
| | (3) Die Sekretäre der Einsatzleitungen fertigen die erforderlichen Beschlußauszüge an und stellen sie, einschließlich der sich aus den Vorlagen ergebenden Aufgaben, dem im Protokoll festgelegten Personenkreis zu. Diese Beschlußauszüge sind nach Erfüllung an die Sekretäre zurückzugeben. Eine Vernichtung der Beschlußauszüge ist nur den Sekretären der Einsatzleitungen gestattet.
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(4) Die Beschlüsse sind durch die Mitglieder der Eìnsatzleitungen bzw. die
verantwortlichen Leiter innerhalb ihrer Verantwortungsbereiche zu verwirklichen.
| | (4) Die Beschlüsse sind durch die Mitglieder der Einsatzleitungen bzw. die verantwortlichen Leiter innerhalb ihrer Verantwortungsbereiche zu verwirklichen.
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(5) Die Sekretäre organisieren im Auftrage der Vorsitzenden die Kontrolle der
Verwirklichung der Beschlüsse.
| | (5) Die Sekretäre organisieren im Auftrage der Vorsitzenden die Kontrolle der Verwirklichung der Beschlüsse.
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15. (1) Die Mitglieder der Einsatzleitungen sind zur Einreichung von Beschlußvorlagen berechtigt.
Die Leiter der auf dem Territorium dislozierten zentralgeleiteten Wirtschaftsorgane können Beschlußvorlagen über die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und
| | '''15.'''(1) Die Mitglieder der Einsatzleitungen sind zur Einreichung von Beschlußvorlagen berechtigt. Die Leiter der auf dem Territorium dislozierten zentralgeleiteten Wirtschaftsorgane können Beschlußvorlagen über die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise einreichen.
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Kreise einreichen.
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(2) Die Beschlußvorlagen sind den Sekretären in der Regel bis spätestens
12 Tage vor dem Termin der Sitzung in der erforderlichen Anzahl zu übergeben.
Die Beschlußvorlagen sind als >>Vertrauliche Verschlußsache<<, >>Geheime Verschlußsache<<, >>Geheime Verschlußsache - B - persönlich<< oder >>Geheime
Kommandosache<< einzustufen.
Der entsprechende Geheimhaltungsgrad ist durch die Mitglieder der Einsatzleitungen festzulegen, die die Beschlußvorlage einreichen.
| | (2) Die Beschlußvorlagen sind den Sekretären in der Regel bis spätestens 12 Tage vor dem Termin der Sitzung in der erforderlichen Anzahl zu übergeben. Die Beschlußvorlagen sind als >>Vertrauliche Verschlußsache<<, >>Geheime Verschlußsache<<, >>Geheime Verschlußsache - B - persönlich<< oder >>Geheime Kommandosache<< einzustufen. Der entsprechende Geheimhaltungsgrad ist durch die Mitglieder der Einsatzleitungen festzulegen, die die Beschlußvorlage einreichen.
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(3) Durch die Sekretäre sind bis spätestens 8 Tage vor dem Termin der Sitzung
den Vorsitzenden und den Mitgliedern je ein Exemplar der Beschlußvorlagen
| | (3) Durch die Sekretäre sind bis spätestens 8 Tage vor dem Termin der Sitzung den Vorsitzenden und den Mitgliedern je ein Exemplar der Beschlußvorlagen zuzustellen.
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zuzustellen.
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(4) Nach Beendigung der Sitzungen sind die Vorlagen durch die Sekretäre
einzuziehen und nach festgestellter Vollzähligkeit zu vernichten.
Eine Ausfertigung jeder Beschlußvorlage ist als Nachweisdokument durch die
Sekretäre aufzubewahren.
Eine weitere Ausführung der Beschlußvorlage verbleibt bei den Einreichenden
als Grundlage für die Realisierung des dazu von der Einsatzleitung gefaßten
| | (4) Nach Beendigung der Sitzungen sind die Vorlagen durch die Sekretäre einzuziehen und nach festgestellter Vollzähligkeit zu vernichten. Eine Ausfertigung jeder Beschlußvorlage ist als Nachweisdokument durch die Sekretäre aufzubewahren. Eine weitere Ausführung der Beschlußvorlage verbleibt bei den Einreichenden als Grundlage für die Realisierung des dazu von der Einsatzleitung gefaßten Beschlusses.
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Beschlusses.
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16. (1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen handeln in Durchsetzung der Anordnungen und Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen
Demokratischen Republik sowie der Befehle und Direktiven seines Vorsitzenden
nach dem Prinzip der Einzelleitung.
| | '''16.'''(1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen handeln in Durchsetzung der Anordnungen und Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik sowie der Befehle und Direktiven seines Vorsitzenden nach dem Prinzip der Einzelleitung.
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(2) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen verwirklichen die Führung über
die Mitglieder der Bezirkseinsatzleitungen und die Vorsitzenden der Kreisensatzleitungen.
| | (2) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen verwirklichen die Führung über die Mitglieder der Bezirkseinsatzleitungen und die Vorsitzenden der Kreisensatzleitungen.
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(3) Die Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen verwirklichen die Führung über
die Mitglieder der Kreiseinsatzleitungen.
| | (3) Die Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen verwirklichen die Führung über die Mitglieder der Kreiseinsatzleitungen.
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17. (1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen und ihre Vertreter im Amt sind gegenüber den Mitgliedern hinsichtlich der Erfüllung der durch den Vorsitzenden des
Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik gestellten Aufgaben sowie der Durchsetzung der durch die Einsatzleitungen gefaßten
Beschlüsse weisungsberechtigt.
| | '''17.''' (1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen und ihre Vertreter im Amt sind gegenüber den Mitgliedern hinsichtlich der Erfüllung der durch den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik gestellten Aufgaben sowie der Durchsetzung der durch die Einsatzleitungen gefaßten Beschlüsse weisungsberechtigt.
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(2) Die Beschlüsse der Einsatzleitungen sowie die Befehle und Anordnungen_
ihrer Vorsitzenden sind für die Leiter der in den Territorien dislozierten zentralgeleiteten Wirlschaftsorgane verbindlich.
| | (2) Die Beschlüsse der Einsatzleitungen sowie die Befehle und Anordnungen ihrer Vorsitzenden sind für die Leiter der in den Territorien dislozierten zentralgeleiteten Wirlschaftsorgane verbindlich.
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(3) Das Unterstellungsverhältnis der Mitglieder der Einsatzleilungen und der
Leiter der in den Territorien dislozierten zentralgeleiteten Wirtschaftsorgane
gegenüber ihren unmittelbaren Vorgesetzten wird durch die Festlegung der
Absätze 1 und 2 nicht berührt.
| | (3) Das Unterstellungsverhältnis der Mitglieder der Einsatzleilungen und der Leiter der in den Territorien dislozierten zentralgeleiteten Wirtschaftsorgane gegenüber ihren unmittelbaren Vorgesetzten wird durch die Festlegung der Absätze 1 und 2 nicht berührt.
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18. (1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen erlassen zur Koordinierung und einheitlichen Durchsetzung der Maßnahmen der Landesverteidigung Befehle und
| | '''18.''' (1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen erlassen zur Koordinierung und einheitlichen Durchsetzung der Maßnahmen der Landesverteidigung Befehle und Anordnungen.
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Anordnungen.
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(2) Die Stellvertreter organisieren im Auftrage der Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der Einsatzleitungen Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle zur Verwirklichung der gestellten Aufgaben.
| | (2) Die Stellvertreter organisieren im Auftrage der Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der Einsatzleitungen Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle zur Verwirklichung der gestellten Aufgaben.
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19. ( 1) Die Stabschefs der Wehrkommandos haben in Friedenszeiten periodisch
bzw. zu bestimmten Schwerpunkten der Vorbereitung auf den Verteidigungszustand Koordinierungsbesprechungen durchzuführen.
| | '''19'''. (1) Die Stabschefs der Wehrkommandos haben in Friedenszeiten periodisch bzw. zu bestimmten Schwerpunkten der Vorbereitung auf den Verteidigungszustand Koordinierungsbesprechungen durchzuführen.
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(2) Teilnehmer an den Koordinierungsbesprechungen.
| | (2) Teilnehmer an den Koordinierungsbesprechungen.
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a) in den Bezirken
- ein festgelegter Vertreter der Bezirksleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands
- der Leiter der Arbeitsgruppe des Leiters der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit
- der Stabschef der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei
- der Leiter der Abteilung I beim Vorsitzenden des Rates des Bezirkes
- der Stellvertreter des Vorsitzenden der Bezirksplankommission und Leiter
| | : a) in den Bezirken
:: - ein festgelegter Vertreter der Bezirksleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands
:: - der Leiter der Arbeitsgruppe des Leiters der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit
:: - der Stabschef der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei
:: - der Leiter der Abteilung I beim Vorsitzenden des Rates des Bezirkes
:: - der Stellvertreter des Vorsitzenden der Bezirksplankommission und Leiter der Abteilung I
|
der Abteilung I
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- der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und Stabschef der
| | :: - der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und Stabschef der Zivilverteidigung des Bezirkes
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Zivilverteidigung des Bezirkes
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b) in den Kreisen
- ein festgelegter Vertreter der Kreisleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands
- der Beauftragte des Leiters der Kreisdienststelle tür Staatssicherheit
- der Stabschef des Volkspolizei-Kreisamtes
- der Mitarbeiter I beim Vorsitzenden des Rates des Kreises
- der Mitarbeiter I beim Vorsitzenden der Kreisplankommission
- der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und Stabschef der
| | : b) in den Kreisen
:: - ein festgelegter Vertreter der Kreisleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands
:: - der Beauftragte des Leiters der Kreisdienststelle tür Staatssicherheit
:: - der Stabschef des Volkspolizei-Kreisamtes
:: - der Mitarbeiter I beim Vorsitzenden des Rates des Kreises
:: - der Mitarbeiter I beim Vorsitzenden der Kreisplankommission
:: - der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und Stabschef der Zivilverteidigung des Kreises.
|
Zivilverteidigung des Kreises.
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20. (1) Zur Verwirklichung der Forderungen der Direktiven des Vorsitzenden des
Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über
die Aufgaben der Einsatzleitungen zur Vorbereitung aut den Verteidigungszustand und anderer Grundsatzdokumente sowie der Beschlüsse der Bezirksein-
| | '''20.''' (1) Zur Verwirklichung der Forderungen der Direktiven des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Aufgaben der Einsatzleitungen zur Vorbereitung aut den Verteidigungszustand und anderer Grundsatzdokumente sowie der Beschlüsse der Bezirkseinsatzleitungen erarbeiten:
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satzleitungen erarbeiten.
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a) die Stellvertreter der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen in Zusam-
menarbeit mit den anderen Mitgliedern für jeweils ein Kalenderjahr
- einen Betehl des Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitung über die Aufgaben der Bezirkseinsatzleitung und der Kreiseinsatzleitungen zur Vorbereitung auf den Verteidigungszustand mit
- einem Kalenderplan der wichtigsten Maßnahmen
b) die Stellvertreter der Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern jeweils tür ein Kalenderhalbjahr
- einen Kalenderplan der wichtigsten Maßnahmen.
| | : a) die Stellvertreter der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern für jeweils ein Kalenderjahr
:: - einen Befehl des Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitung über die Aufgaben der Bezirkseinsatzleitung und der Kreiseinsatzleitungen zur Vorbereitung auf den Verteidigungszustand mit
:: - einem Kalenderplan der wichtigsten Maßnahmen
: b) die Stellvertreter der Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern jeweils für ein Kalenderhalbjahr
:: - einen Kalenderplan der wichtigsten Maßnahmen.
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(2) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen haben jährlich die Ergebnisse
der Arbeit im Kalenderjahr mit den Kreiseinsatzleitungen auszuwerten und die
Aufgaben für das folgende Jahr zu erläutern.
| | (2) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen haben jährlich die Ergebnisse der Arbeit im Kalenderjahr mit den Kreiseinsatzleitungen auszuwerten und die Aufgaben für das folgende Jahr zu erläutern.
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21. ( 1) Die Einsatzleitungen planen und koordinieren in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand den möglichen Einsatz der territorialen hrätte zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben.
| | '''21.'''(1) Die Einsatzleitungen planen und koordinieren in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand den möglichen Einsatz der territorialen Kräfte zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben.
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(2) Dazu sind tolgende finsatzdokumente der Einsatzleitungen zu erarbeiten.
a) Entschlüsse der Vorsitzenden der Einsatzleitungen tür die Verteidigung der
BezirkeIKreise und die Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkräfte
b) Pläne der Verteidigung der Bezirke/Kreise und der Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkräfte
c) Pläne der überführung der Bezirke/Kreise vom Frieden in den Verteidigungszustand
d) Pläne der Führung und Nachrichtenverbindungen der Bezirke/Kreise.
| | (2) Dazu sind folgende Einsatzdokumente der Einsatzleitungen zu erarbeiten:
: a) Entschlüsse der Vorsitzenden der Einsatzleitungen für die Verteidigung der Bezirke/Kreise und die Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkräfte
: b) Pläne der Verteidigung der Bezirke/Kreise und der Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkräfte
: c) Pläne der Überführung der Bezirke/Kreise vom Frieden in den Verteidigungszustand
: d) Pläne der Führung und Nachrichtenverbindungen der Bezirke/Kreise.
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(3) Die in Absatz 2 genannten Dokumente sind auf der Grundlage der dafür vom
Minister für Nationale Verteidigung erlass_enen Bestimmungen zu erarbeiten.
| | (3) Die in Absatz 2 genannten Dokumente sind auf der Grundlage der dafür vom Minister für Nationale Verteidigung erlassenen Bestimmungen zu erarbeiten.
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(4) Für die Erarbeitung der Einsatzdokumente der Einsatzleitungen sind die
SteIJvertreter der Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern
der Einsatzleitungen verantwortlich.
Die Stellvertre Ler der Vorsitzenden der Einsatzleitungen haben außerdem die
ständige übereinstimmung der Einsatzdokumente mit den realen Bedingungen
| | (4) Für die Erarbeitung der Einsatzdokumente der Einsatzleitungen sind die Stellvertreter der Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der Einsatzleitungen verantwortlich. Die Stellvertreter der Vorsitzenden der Einsatzleitungen haben außerdem die ständige Übereinstimmung der Einsatzdokumente mit den realen Bedingungen zu gewährleisten.
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zu gewährleisten.
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22. (1) Die Entschlüsse der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen für die Verteidigung der Bezirke und die Unterstützung der Handlungen der Vereinten
Streitkrätte sind dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates in zweifacher Ausfertigung zur Bestätigung einzureichen.
| | '''22.'''(1) Die Entschlüsse der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen für die Verteidigung der Bezirke und die Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkrätte sind dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates in zweifacher Ausfertigung zur Bestätigung einzureichen.
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(2) Die Entschlüsse der Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen für die Verteidigung der Kreise und die Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkrätte
sind in zweifacher Ausfertigung zu erarbeiten und durch die jeweiligen Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen zu bestätigen.
| | (2) Die Entschlüsse der Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen für die Verteidigung der Kreise und die Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkrätte sind in zweifacher Ausfertigung zu erarbeiten und durch die jeweiligen Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen zu bestätigen.
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(3) Veränderungen der Entschlüsse unterliegen der gleichen Ordnung.
| | (3) Veränderungen der Entschlüsse unterliegen der gleichen Ordnung.
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23. (1) Die Pläne der Ver,teidigung der BezirkeIKreise und der Unterstützung der
Handlungen der Vereinten Streitkrätte sind durch diejeweiligen Vorsitzenden der
Einsatzleitungen zu bestätigen und von deren Stellvertretern zu unterzeichnen.
| | '''23.''' (1) Die Pläne der Verteidigung der Bezirke/Kreise und der Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkräfte sind durch die jeweiligen Vorsitzenden der Einsatzleitungen zu bestätigen und von deren Stellvertretern zu unterzeichnen.
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(2) Die PIäne der überführung der BezirkeIKreise vom Frieden in den Verteidigungszustand sind durch die jeweiligen Vorsitzenden der finsatzleitungen und
von deren Stellvertretern zu unterzeichnen.
| | (2) Die Pläne der Überführung der Bezirke/Kreise vom Frieden in den Verteidigungszustand sind durch die jeweiligen Vorsitzenden der Einsatzleitungen und von deren Stellvertretern zu unterzeichnen.
|
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24. Mit dem Hauptstab der Nationalen Volksarmee sind abzustimmen.
a) Standorte der Ausweichobjekte für die führungsstellen der Vorsitzenden und
der Mitglieder der Einsatzleitungen sowie der leitenden Parteiorgane und der
| | '''24.''' Mit dem Hauptstab der Nationalen Volksarmee sind abzustimmen.
: a) Standorte der Ausweichobjekte für die Führungsstellen der Vorsitzenden und der Mitglieder der Einsatzleitungen sowie der leitenden Parteiorgane und der leitenden Organe der gesellschaftlichen Organisationen
|
Ieitenden Organe der gesellschaftlichen Organisationen
| | |
b) Konzentrierungs-, Ausweichunterbringungs-, Unterbringungs-, Evakuierungs- und Dezentralisierungsräume, Aufnahme- sowie Unterbringungsorte
| | : b) Konzentrierungs-, Ausweichunterbringungs-, Unterbringungs-, Evakuierungs- und Dezentralisierungsräume, Aufnahme- sowie Unterbringungsorte bzw. -objekte
|
bzw. -objekte _
| | |
c) Sammelräume für Krattfahrzeuge und Schiffe der NATO-Staaten und aus
| | : c) Sammelräume für Kraftfahrzeuge und Schiffe der NATO-Staaten und aus BERLIN (WEST).
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BERLIN (WEST).
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25. (1) Die Forderungen zur lnanspruchnahn_e des Post- und Fernmeldewesens bei
der Nachrichtensicherstellung der finsatzleitungen sind in den Bezirken zu
erfassen, zu koordinieren und den Leitern der Bezirksdirektionen der Deutschen
Post zu übergeben.
| | '''25.''' (1) Die Forderungen zur Inanspruchnahme des Post- und Fernmeldewesens bei der Nachrichtensicherstellung der Einsatzleitungen sind in den Bezirken zu erfassen, zu koordinieren und den Leitern der Bezirksdirektionen der Deutschen Post zu übergeben.
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(2) Zur Realisierung der Forderungen erarbeiten die Leiter der Bezirksdirektionen der Deutschen Post Pläne für die Nachrichtenversorgung im Verteidigungszustand und legen diese, nach Abstimmung mit den Stellvertretern der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen. den Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen zur Bestätigung vor.
| | (2) Zur Realisierung der Forderungen erarbeiten die Leiter der Bezirksdirektionen der Deutschen Post Pläne für die Nachrichtenversorgung im Verteidigungszustand und legen diese, nach Abstimmung mit den Stellvertretern der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen, den Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen zur Bestätigung vor.
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2_. (1) Für die Vorsitzenden der Einsatzleitungen sind Führungsstellen vorzubereiten. Objekte dieser Führungsstellen sind die Wehrkommandos der Nationalen
| | '''26.''' (1) Für die Vorsitzenden der Einsatzleitungen sind Führungsstellen vorzubereiten. Objekte dieser Führungsstellen sind die Wehrkommandos der Nationalen Volksarmee.
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Volksarmee.
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(2) Für die Führungsstellen der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen sowie
von ihnen festzulegende Vorsitzende von Kreiseinsatzleitungen können - nach
gründlicher Beurteilung der im Verteidigungszustand zu erwartenden Lagebedingungen und realen Möglichkeiten der Nachrichtensicherstellung - an geeigneten Orten Ausweichobjekte vorgesehen werden.
| | (2) Für die Führungsstellen der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen sowie von ihnen festzulegende Vorsitzende von Kreiseinsatzleitungen können - nach gründlicher Beurteilung der im Verteidigungszustand zu erwartenden Lagebedingungen und realen Möglichkeiten der Nachrichtensicherstellung - an geeigneten Orten Ausweichobjekte vorgesehen werden.
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| | (3) Die Festlegung und Vorbereitung von Ausweichobjekten für die Führungsstellen der Mitglieder der Einsatzleitungen erfolgt in Verantwortung der Leiter der zuständigen zentralen Führungsbereiche.
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| | (4) Die Entfernungen der Ausweichobjekte für die Führungsstellen der Mitglieder von den Ausweichobjekten für die Führungsstellen der Vorsitzenden der Einsatzleitungen sollten in der Regel nicht weniger als 2 km und nicht mehr als 10 bis 15 km betragen.
Die Entfernungen zwischen den Ausweichobjekten der Führungsstellen der Mitglieder sollten nicht geringer als 2 km sein.
'''27.''' (1) über den Neu- und weiteren Ausbau der stationären und der Ausweichobjekte für die Führungsstellen der Vorsitzenden der Einsatzleitungen sowie über andere Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Führungsbereitschaft befinden die Einsatzleitungen auf Vorschlag der Stellvertreter der Vorsitzenden.
(2) Erforderliche Neu- bzw. Ausbauten sind über den Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates zu beantragen.
'''III. Arbeitsweise der Einsatzleitungen nach kurzfristiger Erhöhung der Führungsbereitschaft'''
'''28.''' Die Führungsbereitschaft der Einsatzleitungen ist kurzfristig zu erhöhen.
: a) auf Befehl des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik
: b) auf Entschluß der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen
: c) wenn für das Führungsorgan eines bzw. mehrerer Mitglieder höhere Stufen der Gefechts-/Einsatzbereitschaft bzw. Maßnahmen der militärischen Mobilmachung ausgelöst wurden.
Forderungen an die kurzfristige Erhöhung der Führungsbereitschaft der Einsatzleitungen - Anhang 4.
'''29.''' (1) Zur kurzfristigen Erhöhung der Führungsbereitschaft der Bezirkseinsatzleitungen wird kein gesondertes zentrales System der Benachrichtigung organisiert.Organisation der Benachrichtigung der Einsatzleitungen - Anlage 1.
(2) Auf Entschluß der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen kann die Benachrichtigung zur kurzfristigen Erhöhung der Führungsbereitschaft der Einsatzleitungen mit einem Losungswort übermittelt werden.
'''30.''' Die Warnung erfolgt mit den für das Warnsystem der Deutschen Demokratischen Republik festgelegten Signalen - Anlage 2.
'''31.''' Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen verwirklichen die Führung aus ihren Führungsstellen.
'''32.''' (1) Auf den Führungsstellen der Vorsitzenden der Einsatzleitungen befinden sich:
: a) die Vorsitzenden der Einsatzleitungen
: b) die Stellvertreter der Vorsitzenden der Einsatzleitungen
: c) die Sekretäre der Einsatzleitungen
: d) die Arbeitsorgane der Vorsitzenden der Einsatzleitungen
: e) persönliche Mitarbeiter der 1. Sekretäre der Bezirksleitungen/Kreisleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands.
(2) In den Objekten der Wehrkommandos der Nationalen Volksarmee ist für den im Absatz 1 genannten Personenkreis die geschützte Unterbringung zu gewährleisten.
'''33.''' (1) Nach der Benachrichtigung zur kurzfristigen Erhöhung der Führungsbereitschaft treten die Einsatzleitungen zu einer ersten Lagebesprechung zusammen. Ausgehend von der Lage, den Aufgaben und der zur Verfügung stehenden Zeit erfolgt diese:
: a) auf Weisung der Vorsitzenden der Einsatzleitungen bzw. deren Vertreter im Amt (die Mitglieder der Einsatzleitungen werden über die Diensthabenden der Wehrkommandos benachrichtigt)
: b) nach persönlicher Meldung an die Vorsitzenden der Einsatzleitungen bzw. deren Vertreter im Amt durch die jeweiligen Mitglieder über die Auslösung einer höheren Stufe der Gefechts-/Einsatzbereitschaft für ihre Führungsorgane{11}
: c) auf Veranlassung der jeweiligen Mitglieder, in deren Führungsorganen eine höhere Stufe der Gefechts-/Einsatzbereitschaft ausgelöst wurde, wenn
:: - die Vorsitzenden der Einsatzleitungen bzw. ihre Vertreter im Amt nicht rechtzeitig erreichbar sind oder
:: - es die erhaltene Aufgabe bzw. die Lage ohne Zeitverzug erfordert (die Vorsitzenden und die anderen Mitglieder der Einsatzleitungen sind durch die Diensthabenden der Wehrkommandos über den Zeitpunkt der Lagebesprechung zu informieren).
(2) Die Mitglieder der Einsatzleitungen, für deren Führungsorgane keine höhere Stufe der Gefechts-/Einsatzbereitschaft ausgelöst wurde, haben in eigener Zuständigkeit Maßnahmen einzuleiten, die eine kurzfristige Erhöhung der Führungsbereitschaft und die Tätigkeit der Einsatzleitungen gewährleisten.
(3) Wurde für die Wehrkommandos keine höhere Stufe der Gefechtsbereitschaft ausgelöst, haben die Arbeitsorgane der Vorsitzenden der Einsatzleitungen die Arbeitsbereitschaft herzustellen, ohne eine Ergänzung der Stäbe der Wehrkommandos oder Maßnahmen der militärischen Mobilmachung durchzuführen.
'''34.''' (1) Mit der Benachrichtigung der Einsatzleitungen zur kurzfristigen Erhöhung der Führungsbereitschaft übernehmen die Vorsitzenden der Einsatzleitungen die ununterbrochene Führung zur Lösung aller in die Zuständigkeit der Einsatzleitungen fallenden Aufgaben.
(2) Die Leiter der auf den Territorien der Bezirke/Kreise dislozierten zentralgeleiteten Wirtschaftsorgane können in Abhängigkeit von der Lage und der Aufgabe zur ersten und den nachfolgenden Lagebesprechungen hinzugezogen werden.
'''35.''' Zu grundsätzlichen Fragen der Vervollkommnung der Verteidigungsfähigkeit des Territoriums können Beschlüsse gefaßt werden.
'''36.''' (1) Die Mitglieder der Einsatzleitungen verwirklichen die von den Vorsitzenden der Einsatzleitungen und die von ihren unmittelbaren Vorgesetzten gestellten Aufgaben sowie die Beschlüsse der Einsatzleitungen aus ihren Führungsstellen.
(2) Bei längerer Aufrechterhaltung der erhöhten Führungsbereitschaft treten die Einsatzleitungen auf Weisung ihrer Vorsitzenden in periodischen Zeitabständen bzw. in besonderen Situationen in den Führungsstellen der Vorsitzenden zu Lagebesprechungen zusammen.
(3) Die Mitglieder der Einsatzleitungen{12} und, auf Entscheidung der Vorsitzenden, die Leiter von zentralgeleiteten Wirtschaftsorganen sowie leitende Funktionäre der gesellschaftlichen Organisationen der betreffenden Bezirke/Kreise haben vor den Gremien der Einsatzleitungen für ihre Verantwortungsbereiche die Lage zu melden bzw. Bericht zu erstatten.
'''37.''' (1) Die Führungsstellen der Vorsitzenden der Einsatzleitungen sind in die geplanten Ausweichobjekte zu verlegen.
: a) auf Befehl des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik
: b) auf Entschluß der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen.
(2) Die Verlegung der Führungsstellen der Vorsitzenden der Einsatzleitungen in die Ausweichobjekte auf Entschluß der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen ist unter Beachtung der
: - allgemeinen Lage
: - zu erwartenden Handlungen des Gegners auf dem Territorium des Bezirkes
: - zu erfüllenden Aufgaben
: - Bereitschaft zur Sicherstellung der Führung aus diesen Objekten durchzuführen.
(3) Die Ausweichobjekte für die Führungsstellen der Vorsitzenden der Einsatzleitungen sind entsprechend den Plänen der Überführung der Wehrkommandos der Nationalen Volksarmee in eine höhere Stufe der Gefechtsbereitschaft vorzubereiten.
(4) Zur militärischen Sicherung und Verteidigung der Ausweichobjekte für die Führungsstellen der Vorsitzenden sind, nach Auslösung der Gefechtsbereitschaft bei Kriegsgefahr für die Kampfgruppen der Arbeiterklasse bzw. auf Befehl der Vorsitzenden der Einsatzleitungen, die Kampfgruppenhundertschaften (A)/Kampfgruppenzüge (A) einzusetzen.
(5) Grundsätzlich verlegen die Mitglieder der Einsatzleitungen, für die eine Verlegung vorgesehen ist, mit ihren Führungsorganen zur gleichen Zeit wie die Vorsitzenden der Einsatzleitungen in die vorbereiteten Ausweichobjekte.
'''IV. Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft des Territoriums auf Grund einer besonderen Lage'''
'''38.''' (1) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen haben das Recht, bei
: - überraschendem Einbruch gegnerischer Kräfte in das Territorium des Bezirkes oder
: - plötzlicher ernsthafter Gefährdung der staatlichen Sicherheit im Bezirk die kurzfristige Erhöhung der Führungsbereitschaft für die Einsatzleitungen des Bezirkes anzuweisen und die volle Gefechts-/Einsatzbereitschaft
: - für die leitenden Parteiorgane und gesellschaftlichen Organisationen sowie
: - über die Mitglieder der Bezirkseinsatzleitungen für deren nachgeordnete Führungsorgane und Kräfte der Bezirke und der Kreise auszulösen.
(2) Dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik ist darüber unverzüglich Meldung zu erstatten. Außerdem haben die Mitglieder der Bezirkseinsatzleitungen ihrem unmittelbaren Vorgesetzten die Auslösung der vollen Gefechts-/Einsatzbereitschaft zu melden.
'''39.''' (1) Bei Auslösung der vollen Gefechts-/Einsatzbereitschaft gemäß Ziffer 38 sind keine Maßnahmen der militärischen{13} und wirtschaftlichen Mobilmachung sowie andere Umstellungsmaßnahmen auf den Verteidigungszustand durchzuführen.
(2) Die operative Führung der Kampfkräfte der Kampfgruppen der Arbeiterklasse ist nicht an die Wehrkommandos der Nationalen Volksarmee zu übergeben.
'''V. Sicherstellung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Einsatzleitungen'''
'''40.''' Arbeitsorgane der Vorsitzenden der Einsatzleitungen zur koordinierten Planung. Realisierung und Kontrolle von Maßnahmen der Landesverteidigung im Territorium sind die Stäbe der Wehrkommandos der Nationalen Volksarmee. Hauptaufgaben der Stäbe der Wehrkommandos als Arbeitsorgane der Vorsitzenden der Einsatzleitungen - Anhang 5.
'''41.''' Die Führungsorgane der Mitglieder der Einsatzleitungen haben in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsorganen der Vorsitzenden die ihnen obliegenden Maßnahmen der Landesverteidigung unter Beachtung der Zuständigkeit der Einsatzleitungen zu koordinieren und aktiv die Vorbereitung bzw. Realisierung von Führungsentscheidungen der Vorsitzenden der Einsatzleitungen zu unterstützen. Aufgaben zur Unterstützung der Arbeitsorgane der Vorsitzenden der Einsatzleitungen - Anhang 6.
'''42.''' (1) Zur allseitigen Gewährleistung standhafter Nachrichtenverbindungen sowie zur Erfüllung der Aufgaben im einheitlichen System der KCB-Aufklärung und zur Abstimmung der Maßnahmen der Pioniersicherstellung in den Bezirken sind zeitweilige
: - Arbeitsgruppen Nachrichten und
: - Koordinierungsgruppen Chemische Dienste und Pionierwesen.
vorzubereiten.
(2) Die Beratungen dieser Gruppen sind in Verantwortung der Stabschefs der Wehrbezirkskommandos zu planen und durchzuführen.
(3) Zu Fragen der Durchsetzung von Aufgaben der Nachrichtensicherstellung der Kreiseinsatzleitungen sind in Verantwortung der Stabschefs der Wehrkreiskommandos Beratungen mit den zuständigen Offizieren/Mitarbeitern der Führungsorgane der Mitglieder der Kreiseinsatzleitungen durchzuführen.
'''VI. Weiterbildung der Einsatzleitungen; Übungen und Überprüfungen in Zuständigkeit der Einsatzleitungen'''
'''43.''' Die Weiterbildung der Einsatzleitungen ist entsprechend der Führungsebene differenziert mit dem Ziel durchzuführen:
: a) neue Probleme der sozialistischen Militärpolitik und der Landesverteidigung zu studieren und daraus Schlußfolgerungen für die Tätigkeit im eigenen Verantwortungsbereich abzuleiten
: b) die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Erfüllung der Aufgaben ständig zu aktualisieren, zu vertiefen und zu ergänzen
: c) regelmäßig den Stand der Aggressionsvorbereitung der NATO-Staaten, insbesondere der BRD, zu analysieren und daraus die Schwerpunkte für die Arbeit in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu bestimmen, um auf mögliche Handlungen des Gegners schnell und zweckmäßig reagieren zu können.
'''44.''' (1) Mit den Bezirkseinsatzleitungen wird periodisch eine zentrale Schulungsmaßnahme mit einer Dauer von 2 bis 4 Tagen auf Beschluß des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführt.
(2) Mit den Kreiseinsatzleitungen hat jährlich ein Schulungskurs von 3 bis 4 Tagen unter Leitung der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen zu erfolgen. Für die Planung und Vorbereitung sowie die Organisation der Durchführung dieser Schulungskurse sind die Stellvertreter der Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der Bezirkseinsatzleitungen verantwortlich.
(3) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen haben das Recht
: - zusätzliche Weiterbildungsmaßnahmen festzulegen
: - Leiter von zentralgeleiteten Wirtschaftsorganen. nach Abstimmung mit den zuständigen Vorgesetzten, in Weiterbildungsmaßnahmen einzubeziehen.
'''45.''' (1) Die Schwerpunkte für die Weiterbildung werden in den Direktiven des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Aufgaben der Einsatzleitungen zur Vorbereitung auf den Verteidigungszustand bestimmt.
(2) Die Weiterbildung der Einsatzleitungen ist für jeweils ein Kalenderjahr zu planen. Die Termine für die Durchführung der Schulungskurse mit den Kreiseinsatzleitungen sind in die Kalenderpläne der Einsatzleitungen aufzunehmen.
(3) Die Stellvertreter der Vorsitzenden der Einsatzleitungen sind für die ordnungsgemäße Nachweisführung der Weiterbildungmaßnahmen verantwortlich.
'''46.''' (1) Zur ständigen Vervollkommnung der Gefechts-/Einsatzbereitschaft sowie der Verteidigungsbereitschaft{14} sind periodisch komplexe Übungen und Überprüfungen durchzuführen.
(2) Übungen und Überprüfungen sind:
: a) Stabsübungen
: b) Kommandostabsübungen
: c) Überprüfungen der Verteidigungsbereitschaft.
'''47.''' (1) Übungen (Stabs- und Kommandostabsübungen) haben das Ziel:
: a) die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Vorsitzenden und der Mitglieder der Einsatzleitungen zur Lösung der ihnen obliegenden Aufgaben zu vervollkommnen und das kriegsbezogene Denken und Handeln zu vertiefen
: b) die Zusammenarbeit zwischen den Führungsorganen der Mitglieder der Einsatzleitungen bei der Vorbereitung von Führungsentscheidungen bzw. Entschlüssen, der Ausarbeitung von Befehlen und anderen Weisungen sowie der Aufrechterhaltung einer ununterbrochenen Führung zu vervollkommnen.
: c) die Informationstätigkeit zu trainieren.
(2) An Stabsübungen, als der höchsten Form der Stabsausbildung, sowie an Kommandostabsübungen haben die Führungsorgane der Mitglieder der Einsatzleitungen in der Regel im vollen Bestand teilzunehmen.
(3) Mit der Leitung der Stabsübungen sind die Stellvertreter der Vorsitzenden oder andere Mitglieder der Einsatzleitungen zu beauftragen. Auf Entscheidung der Vorsitzenden haben die Mitglieder der Einsatzleitungen an den Stabsübungen teilzunehmen.
(4) Kommandostabsübungen sind durch die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen oder ihre Vertreter im Amt zu leiten.
'''48.''' (1) Überprüfungen der Verteidigungsbereitschaft sind mit dem Ziel durchzuführen:
: a) den Stand der Führungs-, Gefechts- bzw. Einsatzbereitschaft der Einsatzleitungen und der Führungsorgane ihrer Mitglieder sowie der territorialer Kräfte zu erhöhen und real einzuschätzen
: b) die Fähigkeiten der Einsatzleitungen und der Führungsorgane ihrer Mitglieder zur koordinierten Planung, Realisierung und Kontrolle der Maßnahmen der Landesverteidigung zu überprüfen
: c) den Ausbildungsstand der Einheiten/Formationen der territorialen Kräfte zu beurteilen.
(2) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen haben das Recht, höhere Stufen der Gefechts-/Einsatzbereitschaft im Rahmen der Überprüfung der Verteidigungsbereitschaft der Kreise über die Mitglieder der Bezirkseinsatzleitungen für
: - die Führungsorgane der Mitglieder der Kreiseinsatzleitungen und die ihnen nachgeordneten Kräfte{15}
: - Teile der den Mitgliedern der Bezirkseinsatzleitungen direkt unterstellten Kräfte
auszulösen.
(3) Bei Überprüfungen der Verteidigungsbereitschaft der Bezirke und Kreise ist die Führungsbereitschaft der Einsatzleitungen kurzfristig zu erhöhen. Bei Überprüfungen einzelner Bereiche der Mitglieder der Einsatzleitungen, einschließlich der Mobilmachungsbereitschaft der Wehrbezirke/-kreise sowie bei Mobilmachungsübungen der Nationalen Volksarmee, erfolgt die Erhöhung der Führungsbereitschaft der Einsatzleitungen auf Entschluß ihrer Vorsitzenden.
'''49.''' (1) Überprüfungen der Verteidigungsbereitschaft der Kreise sind für einen Zeitraum von 5 Jahren, erstmals für die Jahre 1981 bis 1985, zu planen.
(2) Für das jeweils folgende Kalenderjahr ist ein Plan der Überprüfung der Verteidigungsbereitschaft der Kreise zu erarbeiten - Anlage 3. Die Pläne sind durch die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen zu bestätigen und von deren Stellvertretern zu unterzeichnen.
(3) Überprüfungen der Verteidigungsbereitschaft von mehr als 3 Kreisen gleichzeitig sind dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates zur Bestätigung einzureichen.
'''50.''' (1) Die überprüften Kreise sind als >>verteidigungsbereit<< bzw. >>nicht verteidigungsbereit<< einzuschätzen. Grundlage für die Bewertung bilden:
: a) Führungstätigkeit der Vorsitzenden und der Mitglieder der Kreiseinsatzleitungen zur Verwirklichung der festgelegten Aufgaben
: b) Einhaltung der befohlenen Kriterien und Richtwerte sowie Realisierung der Hauptmaßnahmen
: c) Erfüllung der Ziele der Überprüfung.
(2) Wird ein Kreis als >>nicht verteidigungsbereit<< eingeschätzt, sind Aufgaben zur kurzfristigen Beseitigung der Mängel zu stellen und die Überprüfung ist zu wiederholen.
'''51.''' Die in den Bezirken KARL-MARX-STADT, GERA, DRESDEN und LEIPZIG durchzuführenden Übungen und Überprüfungen sind weitestgehend mit entsprechenden Maßnahmen der WISMUT zu koordinieren.
'''VII. Meldungen und Berichte'''
'''52.''' Dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik sind durch die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen und den Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen durch die Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen folgende Meldungen zu erstatten bzw. Berichte vorzulegen:
: a) in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand
:: - eine Sofortmeldung bei Gefährdung der staatlichen Sicherheit in den Bezirken/Kreisen - persönlich unter Ausnutzung aller Mittel
:: - ein Jahresbericht über den Stand der Verteidigungsbereitschaft
::: - der Bezirke jeweils bis zum 15.01. des folgenden Jahres - an den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates
::: - der Kreise jeweils bis zum 15.12. des laufenden Jahres - an die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen über deren Stellvertreter.
Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen haben bereit zu sein, auf Weisung dem Nationalen Verteidigungsrat über Probleme der Vorbereitung der Bezirke auf den Verteidigungszustand zu berichten.
Die Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen berichten auf Weisung der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen.
: b) nach kurzfristiger Erhöhung der Führungsbereitschaft der Einsatzleitungen
:: - entsprechend besonderen Festlegungen, unter strenger Einhaltung der Forderungen der gedeckten Führung.
'''53.''' (1) Der Verlust von Führungs- Berichts- und Auskunftsdokumenten der Einsatzleitungen oder andere schwerwiegende Verletzungen der Geheimhaltungsbestimmungen in diesem Zusammenhang sind sofort dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates zu melden.
(2) Die Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen melden solche besonderen Vorkommnisse sofort den Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen über deren Stellvertreter.
'''VIII. Schlußbestimmungen'''
'''54.''' (1) Das Statut der Einsatzleitungen tritt mit Wirkung vom 01.01.1982 in Kraft und hat Gültigkeit bis auf Widerruf.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt werden außer Kraft gesetzt:
: a) das Statut der Bezirkseinsatzleitungen vom 21.08.1972
: b) das Statut der Kreiseinsatzleitungen (Muster)
: c) die Direktive des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Weiterbildung der Einsatzleitungen der Deutschen Demokratischen Republik vom 23.08.1972
: d) die Ordnung des Ministers für Nationale Verteidigung über die Führungsbereitschaft der Einsatzleitungen vom 06.1O.1980.
(3) Die außer Kraft gesetzten Dokumente sind, außer der Urschrift, bis zum 31.03.1982 in eigener Zuständigkeit zu vernichten.
'''55.''' Die für die Tätigkeit der Einsatzleitungen der Deutschen Demokratischen Republik und damit im Zusammenhang für territoriale Führungsorgane und Kräfte erlassenen Dokumente, deren Bestimmungen diesem Statut entgegenstehende Regelungen beinhalten, sind bis zum 31.03.1982 mit dem vorliegenden Dokument in Übereinstimmung zu bringen.
'''56.''' Dem Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und Chef des Hauptstabes der Nationalen Volksarmee bzw. den Stellvertretern der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen sind die in der Anlage 4 festgelegten Dokumente zum Verbleib bzw. zur Abstimmung zu übersenden.
'''57.''' Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke/Kreise haben die materielle und finanzielle Sicherstellung der Tätigkeit der Einsatzleitungen, einschließlich der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Ausbildungs- und Überprüfungsmaßnahmen in Zuständigkeit der Einsatzleitungen, zu gewährleisten.
'''58.''' (1) Der Minister für Nationale Verteidigung wird mit der Anleitung und Kontrolle der Einsatzleitungen der Deutschen Demokratischen Republik zur Durchsetzung der Forderungen des Statuts beauftragt.
(2) Die Leiter der entsprechenden zentralen Führungsbereiche haben ihren Nachgeordneten in den Bezirken direkt oder über Beauftragte Anleitung und Hilfe zu gewähren und die Erfüllung der ihrer Zuständigkeit obliegenden Aufgaben zu überprüfen.
(3) Dem Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik obliegt, in Abstimmung mit dem Leiter der Abteilung für Sicherheitsfragen des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, die Anleitung der Sekretäre der Bezirkseinsatzleitungen bei der Erfüllung der den Einsatzleitungen gestellten Aufgaben.
'''59.''' Die Anhänge 1 bis 6 und die Anlagen 1 bis 5 werden bestätigt.
'''60.''' Das Statut ist entsprechend Anlage 5 zu verteilen.
Berlin, den 1981 E. Honecker
Generalsekretär des Zentralkomitees
der Sozialistischen Einheitspartei
Deutschlands und Vorsitzender des
Nationalen Verteidigungsrates der
Deutschen Demokratischen Republik
'''Anmerkungen'''
: {1} Schließt nicht das Gebiet der WISMUT ein.
: {2} Im weiteren nur noch als Vorsitzende der Bezirkseinsatzleitungen bezeichnet.
: {3} Im weiteren als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik bezeichnet.
: {4} Die entsprechenden Organe der Hauptstadt der DDR, BERLIN, werden nicht gesondert genannt.
: {5} Im weiteren nur noch als Kreisleitung bezeichnet.
: {6} Im weiteren nur noch als Vorsitzende der Kreiseinsatzleitungen bezeichnet.
: {7} Im weiteren als Volkspolizei-Kreisamt bezeichnet.
: {8} Im weiteren als Vorsitzender des Rates des Kreises und Leiter der Zivilverteidigung bezeichnet.
: {9} Im weiteren nur noch als Leiter von zentralgeleiteten Wirtschaftsorganen bezeichnet.
: {10} Gesellschaftliche Organisationen sind hier und im weiteren die befreundeten Parteien und die Massenorganisationen, die im Verteidigungszustand ihre Tätigkeit fortsetzen.
: {11} Gleichzeitig damit sind
:: - die erhaltene Aufgabe zu melden und
:: - ein Vorschlag zur kurzfristigen Erhöhung der Führungsbereitschaft der Einsatzleitungen sowie für den Zeitpunkt der Durchführung einer Lagebesprechung zu unterbreiten. Nach Bestätigung des Vorschlages übermitteln diese Mitglieder persönlich oder über Beauftragte die Weisung der Vorsitzenden der Einsatzleitungen an die anderen Mitglieder.
: {12} Ausgenommen die 2. Sekretäre der Bezirks-/Kreisleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands.
: {13} Ausgenommen ist die Ergänzung der Arbeitsorgane der Vorsitzenden der Einsatzleitungen mit operativen Offizieren.
: {14} Die Bereitschaft der Bezirke/Kreise zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Verteidigungszustand wird als Verteidigungsbereitschaft bezeichnet. Sie wird nicht in Stufen untergliedert.
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