Absatz 6 | Absatz 6 | |
**Dauer: genau 8 Wochen (+1 Wochenende) | **Dauer: mindestens 8 Wochen +1 Wochenende (Anmerkung: Eine längere Feriendauer als 8 Wochen konnte sich durch einen Schulbeginn des 1. September mitten in der Woche ergeben, während die Zeugnisse davon unberührt immer freitags ausgegeben wurden) | |
Absatz 10 | Absatz 10 | |
**Dauer: 1 Woche (+1 WE, also 9 Tage) | **Dauer: 1 Woche +1 WE, also 9 Tage | |
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*'''''Weihnachtsferien''''' | *'''''Ferien zum Jahreswechsel''''' | |
**ab kurz vor Weihnachten bis kurz nach dem Jahreswechsel | **ab kurz vor Weihnachten bis kurz nach dem Jahreswechsel | |
Absatz 20 | Absatz 20 | |
**Dauer: 1 Woche +1 WE (9 Tage) | **Dauer: 1 Woche +1 WE (9 Tage) | |
Die "Durststrecke" zwischen Ende der Frühjahrs- und Beginn der Sommerferien wurde durch den freien Pfingstmontag nur wenig abgemildert. | Außerdem gab es "lange Wochenenden" zu Ostern (durch Karfreitag) sowie Pfingsten (druch Pfingstmontag), außerdem waren der 7. Oktober und der 1. Mai schulfrei (am 1. Mai galt allerdings - außer in kleinen Orten - die Teilnahme oder das Zusehen bei der Maidemonstration anstelle des Unterrichts quasi als Pflichtveranstaltung). | |
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Abweichungen einzelner Schüler von den zentral vorgegebenen Terminen, etwa wegen Reiseplänen der Eltern (also vorzeitiger Ferienantritt oder "Überziehen" um 1-2 Tage) waren extrem unerwünscht und wurden von den Schulleitungen nur im ausdrücklichen Ausnahmefall genehmigt. Bei verweigerter Genehmigung gab es natürlich die Möglichkeit, das Kind als "krank" zu melden; solch "verdächtiges" Verhalten konnte aber Konsequenzen haben - einen Hausbesuch der Klassenlehrerin, eine "Aussprache" vor dem Elternaktiv oder Ähnliches. | Abweichungen einzelner Schüler von den zentral vorgegebenen Terminen, etwa wegen Reiseplänen der Eltern (also vorzeitiger Ferienantritt oder "Überziehen" um 1-2 Tage) waren unerwünscht und wurden von den Schulleitungen nur ausnahmsweise genehmigt. Bei verweigerter Genehmigung gab es natürlich die Möglichkeit, das Kind als "krank" zu melden; solch "verdächtiges" Verhalten konnte aber Konsequenzen haben - einen Hausbesuch der Klassenlehrerin, eine "Aussprache" vor dem Elternaktiv oder Ähnliches. |
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