GSSD/Diskussion

Version 11
Das mit dem "offensiv" ausgerichtet ist schon sehr vorsichtig geschrieben und so kann man es auch stehen lassen. Man sollte dazu anmerken, daß das nicht hieß, daß der WV vorhatte, die NATO anzugreifen. Man wollte nur nie in eine Verteidigungssituation kommen sondern stets offensiv agieren.


  • Jedoch hatte man beim Warschauer Vertrag den Verteidigungsfall bis Mitte 80er nahezu ausgeschlossen. Und bis dahin hatte die NATO stest Verteidigungsdoktrin. Man muss dabei der ganzen Doktrin-Sache immer auf das Jahr achten. Deshalb brauch man (meiner Meinung nach) da nicht so vorsichtig zu sein. MFG! -- Mitautor-Goony ? (am 18.03.2004)

Goony,
Du verfügst da aber (wegen Deiner Bunkerforschung == Kriegsbefehlsforschung) über ein Insiderwissen, was selbst die härtesten DDR-Kritiker nicht haben: Selbst die haben verinnerlicht, dass die friedliebende DDR nie-nich die "Verteidigung" (Angriff) vor dem vermuteten Erstschlag ernsthaft geplant hatten. - Goony, ich verfüge über das gleiche Wissen wie Du. Und Du hast mit der These recht.

Problematisch ist nur: Du musst es so beweisen, dass der Leser dies kritisch prüfen kann. Und wenn wir mal ehrlich sind, dann kannst Du es (derzeit) nicht einmal den Mit-Autoren beweisen.

Wie weiter?
Greife Dir die öffentlich verfügbaren (verlinkbaren) Quellen (ich denke insbesondere an das PHP) und beweise Deine These wasserdicht! -- MartinEbert ? (am 18.03.2004)


Im Buch von Harald Nielsen "Die DDR und die Kernwaffen" steht es gut beschrieben drin. (Oberon ? am 31.03.2004)
Schön. Und nun?
Anders gefragt: Wie baust Du diese Erkenntnis so in den Artikel ein, dass die Regeln der Autoren-FAQ berücksichtigt werden?

Auf denn: Ändere den Artikel nach Deinen Erkenntnissen! Quellenangabe, Zitate sollten das unterstützen. -- MartinEbert ? (am 31.03.2004)


Jo - aber das passt dann nicht mehr in den Beitrag GSSD. Wo kann ich das denn am besten hinschreiben? Warschauer Vertrag? -- Mitautor-Goony ? (am 1.04.2004)
Ja, mach erstmal so. Wir können dann ggf auch später umrangieren (ist ja ein Wiki). -- MartinEbert ? (am 2.04.2004)





Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.