Versicherung

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Version 2
Es gab in der DDR keine private Versicherungswirtschaft wie etwa in der BRD, sondern die für die allermeisten Belange von Privatpersonen und -haushalten zuständige Staatliche Versicherung der DDR. Diese Einrichtung mit dem Staat als haftendem Part versicherte zu moderaten Preisen
  • Gebäude und Wohnhäuser,
  • Kraftfahrzeuge,
  • gegen Haftpflichtrisiken;
  • Lebensversicherungen, sowie
  • Unfallversicherungen bot sie ebenfalls an.

Zu Fragen der Kranken- und Rentenversicherung siehe Sozialversicherung (SV) ?. Es gab keine privaten Krankenversicherungen oder Krankenkassen; neben der staatlich garantierten Rente gab es die FZR und Zusatzrentenversicherungen verschiedener Träger.


Nach der Wende wurde die Staatliche Versicherung der DDR abgewickelt. Den größten Anteil am früheren Kundenstamm und damit das vorläufige Quasi-Monopol in den neuen Ländern sicherte sich 1990 die westdeutsche Allianz AG. Der von der Konkurrenz und manchen Allianz-Neukunden misstrauisch betrachtete Deal sollte sich Jahre später teilweise rächen: Denn auf einigen 100 Millionen DM der von der "Oderflut" 1997 verursachten Schäden blieb die Allianz sitzen. Die alten Verträge aus der DDR-Zeit deckten auch Hochwasserschäden ab, was nach westlichen Gepflogenheiten kaum gängig war. Entsprechend gab es auch keine Rückversicherung, die das Risiko wie sonst üblich übernommen hätte.






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