Berlin-Status

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Mit dem Abkommen der Alliierten während des 2. Weltkrieges über die gemeinsame Besetzung und Verwaltung Berlins, beginnend mit den Konferenzen von Malta und Jalta 1944 wurde der Grundstein für den bis zum Ende der DDR 1989 strittigen Status von Berlin, insbesondere West-Berlin aber auch Ost-Berlin gelegt. Berlin wurde mit dem Beschluß, das Gebiet von Groß-Berlin in zuerst drei, später vier Teile aufzuteilen und den vier Siegermächten UdSSR, USA, Großbritannien und Frankreich zuzuordnen zur Vier-Sektoren-Stadt. Ebenso wurde übrigens Wien aufgeteilt.

Nachdem die Rote Armee ganz Berlin am 2. Mai 1945 befreit und besetzt hatte, rückten gemäß dieser Vereinbarungen die drei Westalliierten am 1. Juli in ihre Sektoren ein.

Als nach der politischen Spaltung in Ost und West 1949 die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik kurz nacheinander gegründet wurden, sollten nach dem Willen der Alliierten weder Ost-Berlin zur DDR, noch West-Berlin zur Bundesrepublik gehören und beide Staaten mussten sich nach dieser Vorgabe richten. So wurden die Gesetze der DDR formal noch einmal vom Magistrat von Berlin für Ost-Berlin übernommen und die Gesetze der Bundesrepublik wurden durch Beschluß des Berliner Abgeordnetenhauses für West-Berlin übernommen.

Mit der zunehmenden Schärfe in der Ost-West-Auseinandersetzung (Kalter Krieg) wurde der Berlin-Status als Hebel benutzt um auf den Gegner Druck auszuüben. Dabei wurde deutlich, dass auch die vier Siegermächte ihre eigenen Beschlüsse unterschiedlich interpretierten, um ihren Machtbereich abzusichern.

Letztlich gab es drei Interpretationen des Berlin Status:

  • Die Bundesregierungen und der Berliner Senat sahen ganz Berlin als eine Einheit im Rahmen eines immer noch existierenen Gesamtdeutschland und behandelten Westberlin möglichst als Bundesland der Bundesrepublik, wobei auf die Statusinterpretation und Souveränitätsrechte der Westalliierten Rücksicht zu nehmen war.
  • Die Westalliierten sahen alle vier Sektoren Berlins als unter Alliierter Verwaltung stehend an. Sie duldeteten die Einbeziehung Westberlins in die Bundesrepublik nur, sofern ihre Souveränität nicht angetastet wurde, und sie akzeptierten nicht, dass die Sowjetunion den Ostsektor an die DDR gleichsam abgetreten hatte, da das nur auf Beschluß aller vier Alliierten möglich gewesen wäre. Deshalb protestierten die Westalliierten routinmäßig gegen Verletzungen des entmilitarisierten Status in Ostberlin und beharrten auch auf ihren Zugangsrechten im Ostsektor.
  • Die Sowjetunion und die DDR sahen durch ein zwischen ihnen geschlossenes Abkommen den Ostsektor Berlins als Teil der DDR an, Westberlin dagegen als "besondere politische Einheit", in der die Bundesrepublik keinerlei Hoheitsakte ausführen durfte. Deshalb kam es immer wieder zu Behinderungen des Transits etc. wenn Bundesgremien in Westberlin tagten. Abweichend von der eigenen Rechtsauffassung wurde allerdings zur Konfliktvermeidung im Detail Rücksicht auf die Statusinterpretation der Westalliierten genommen. Deshalb wurden zum Beispiel die Berliner Abgeordneten der Volkskammer bis 1979 nicht direkt gewählt.






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