Der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) war das 1960 geschaffene Organ zur Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen der DDR. Das Gesetz über die Einrichtung des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) vom 10. Februar 1960 schuf die gesetzliche Grundlage: Die bis dahin agierende Sicherheitskommission des Zentralkomitees der SED ? wurde zum Nationalen Verteidigungsrat.
In Friedenszeiten koordinierte der Nationale Verteidigungsrat alle Aktivitäten zur Landesverteidigung. Ihm waren nachgeordnet unterstellt die Bezirkseinsatzleitungen und Kreiseinsatzleitungen, jeweils geleitet durch den 1. Sekretär der SED-Bezirks- oder Kreisleitung. Im Kriegsfall (Verteidigungsfall) zu einer Notstandsregierung geworden. Alle "bewaffneten Kräfte" wären ihm unterstellt worden: Real hätte dies allerdings nur einen Territorialschutz bedeutet, da die NVA in die militärischen Strukturen (Fronten) der sowjetischen Streitkräfte integriert worden wären. Trotzdem hatte der Nationalrat weit reichende Befugnisse: Er konnte Beschlüsse fassen, die von den Gesetzen der DDR nicht gedeckt waren sowie unabhängig von der Volkskammer die Mobilmachung ? anordnen.
Der Nationale Verteidigungsrat hatte 1989 18 Mitglieder und tagte regelmäßig in Strausberg. Vorsitzender des NVR war immer der Staatsratsvorsitzende ? ([[siehe auch: Staatsrat)]]. Weiterhin gehörten dem NVR der Präsident der Volkskammer, der Vorsitzende des Ministerrats, dessen beiden ersten Stellvertreter, einige Minister und die Ersten Sekretäre der Bezirke Magdeburg und Suhl.
Mitglieder (Mitte 1989):
Dem Nationalen Verteidigungsrat stand ein Bunker 5001 ? in Prenden ? (nördlich von Berlin) zur Verfügung: Dieser Bunker ist der größte und modernste Bunker, der in der DDR gebaut wurde.
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