Der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) war das 1960 geschaffene Organ zur Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen der DDR. Das Gesetz über die Einrichtung des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) vom 10. Februar 1960 schuf die gesrtzliche Grundlage: Die bis dahin agierende Sicherheitskommission des Zentralkomitees der SED wurde zum Nationalen Verteidigungsrat.
In Friedenszeiten koordinierte der Nationale Verteidigungsrat alle Aktivitäten zur Landesverteidigung. Im Kriegsfall (Verteidigungsfall) zu einer Notstandsregierung geworden. Alle "bewaffneten Kräfte" wären ihm unterstellt worden: Real hätte dies allerdings nur einen Territorialschutz bedeutet, da die NVA in die militärischen Strukturen (Fronten) der sowjetischen Streitkräfte integriert worden wären. Trotzdem hatte der Nationalrat weit reichende Befugnisse: Er konnte Beschlüße fassen, die von den Gesetzen der DDR nicht gedeckt waren sowie unabhängig von der Volkskammer die Mobilmachung ? anordnen.
Der Nationale Verteidigungsrat hatte neben dem Vorsitzenden 12 Mitglieder und tagte regelmäßig in Strausberg. Vorsitzender des NVR war immer der Staatsratsvorsitzende ? ([[siehe auch: Staatsrat)]]. Weiterhin gehörten dem NVR der Präsident der Volkskammer, der Vorsitzende des Ministerrats, dessen beiden ersten Stellvertreter, einige Minister und die Ersten Sekretäre der Bezirke Magdeburg und Suhl.
Dem Nationalen Verteidigungsrat stand ein Bunker in Prenden ? (nördlich von Berlin) zur Verfügung: Dieser Bunker ist der größte und modernste Bunker, den die DDR gebaut hat.
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