Mit dem Ausdruck Republikflucht bezeichnen die DDR-Organe das Verlassen ihres Territoriums über seine Grenze ohne staatliche Genehmigung ? (siehe auch: Flüchtlinge, Territorium der DDR).
Während international Staaten sich zu Maßnahmen der Migrationseindämmung in Richtung des eigenen Landes veranlasst sahen, stand für die DDR in der Flucht zahlreicher Menschen aus dem eigenen Land die Existenz auf dem Spiel.
1957 verliessen knapp 262.000 Menschen die DDR in Richtung Westen. Am 11. Dezember 1957 wurde von der Volkskammer das Paßgesetz ? geändert. Künftig konnte mit Gefängnis ? bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden, "wer ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet des DDR verläßt ... oder durch falsche Angaben eine Genehmigung zum Verlassen der DDR erschleicht".
Die Justizminister ?in Hilde Benjamin interpretierte das Gesetz vor der Volkskammer als "Warnung und Schutz unserer Bürger vor der Gefahr, von den Rattenfängern der NATO eingefangen zu werden".
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