Absatz 1 | Absatz 1 | |
'''Republikflucht'''. 1957 verlassen knapp 262.000 Menschen die DDR in Richtung Westen. Am 11. Dezember [[1957]] wird von der [[Volkskammer]] das Paßgesetz geändert. Künftig kann mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden, "wer ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet des DDR verläßt ... oder durch falsche Angaben eine Genehmigung zum Verlassen der DDR erschleicht". | Mit dem Ausdruck '''Republikflucht''' bezeichnen die DDR-Organe das Verlassen ihres Territoriums über seine [[Grenze]] ohne staatliche [[Genehmigung]] (siehe auch: [[Flüchtlinge]], [[Territorium der DDR]]). | |
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Die Justizministerin [[Hilde Benjamin]] vor der Volkskammer: "Warnung und Schutz unserer Bürger vor der Gefahr, von den Rattenfängern der NATO eingefangen zu werden". | Die [[Justizminister]]in [[Hilde Benjamin]] interpretierte das Gesetz vor der [[Volkskammer]] als "''Warnung und Schutz unserer Bürger vor der Gefahr, von den Rattenfängern der NATO eingefangen zu werden''". |
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