AWG

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Absatz 1Absatz 1

Neben den kommunal verwalteten Wohnungen (vgl. [[KWV]]) gab es in den Städten und Gemeinden auch ''genossenschaftliches Eigentum'' an Wohnraum bzw. genossenschaftlichen Wohnungsbau - darunter waren die '''AWG''' ('''Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaften''') quantitativ am bedeutendsten.

Die '''AWG''' errichteten seit den 50er Jahren Neubauten. Zumindest in den späteren Jahrzehnten unterschieden sich die AWG-"Platten" höchstens marginal von den kommunal verwalteten Standardblöcken (in [[Berlin]] z.B. Typen [[Abkürzungen Q|Q3A]], [[Abkürzungen W|WBS-70]]). Charakteristisch für AWG waren eigene Klubhäuser, mitunter auch soziale Infrastruktur (Kindergärten u.ä.) und vor allem - extrem wichtig für DDR-Verhältnisse - eigene Handwerker, Reparaturdienste, Hausmeister.

Die '''AWG''' ('''Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaften''') waren die Verwalter und Bauherren von genossenschaftlichen Wohnungen in den Städten und Gemeinden.

Die '''AWG''' errichteten seit den 50er Jahren Neubauten, um der Wohnungsnot Abhilfe schaffen zu können. Zunächst in erster Linie für wohnungssuchende Arbeiter gedacht (deshalb AWG), wurden bald auch andere Werktätige in die Genossenschaft aufgenommen. Dennoch hatten die Verantwortlichen auf einen vorgegebenen (hohen) Anteil von Arbeitern zu achten, die "Intelligenz" musste länger warten. Die Haus- und Wohnungstypen unterschieden sich nicht von denen des staatlichen Wohnungsbaus, ob in Ziegel-, Block- oder [[Plattenbau]]weise. Die  ständig wachsenden (durch Neubauten oder "Übernahmen" anderer Genossenschaften wie die Heimstätten) AWG's wurden von einem gewählten Vorstand geleitet und unterhielten neben dem Verwaltungspersonal eigene Handwerker, Reparaturdienste, Hausmeister, Heizer usw..



Beim Eintritt in eine AWG wurden typischerweise ''Anteile'' erworben, d.h. ins Genossenschaftsvermögen eingezahlt, das dadurch anstieg.<br>
Um eine AWG-Wohnung zu erhalten, reichte das aber nicht aus. Dafür mussten noch Arbeitsstunden geleistet werden: in der Freizeit, am Wochenende usw. - etwa bei
 Tiefbau-/Ausschachtungsarbeiten, beim Aufbau von Grünanlagen, bei vorhandener Qualifikation und akutem Bedarf ggf. auch im Innenausbau u.ä.

Um Mitglied einer AWG zu werden, musste man ''Anteile'' erwerben, d.h. einen Geldbetrag ins Genossenschaftsvermögen einzahlen und unentgeltlich Eigenleistungen erbringen. Für die Tiefbau-/Ausschachtungsarbeiten, den Aufbau von Grünanlagen, bei Grob- und Feinreinigungen oder (bei vorhandener Qualifikation und akutem Bedarf) im Innenausbau konnten auch nicht Wohnung suchende Famileinmitglieder, Freunde und Kollegen mithelfen. Dafür konnten (im Erstbezug) bescheidene Ausstattungswünsche geäußert werden (Farbe von Tapeten, Fußbodenbelag, Keramik, u.ä.).


Die dadurch entstehende Bindung an das selbst Geschaffene war beabsichtigt, und viele AWG-Häuser und -Wohngebiete blieben in besserem Zustand als ihre KWV-Pendants.


Die dadurch entstehende Bindung an das selbst Geschaffene war beabsichtigt, und viele AWG-Häuser und -Wohngebiete blieben in besserem Zustand als ihre KWV-Pendants.

Die Leitung (der Vorstand) der AWG konnte im Einzelfall Ersatzleistungen akzeptieren, wenn ein Mitglied z.B. wegen Krankheit nicht in der Lage war, die Arbeitsleistung zu erbringen. Zusätzliche Geldleistungen waren als Ersatz häufig ausdrücklich ''unerwünscht'', ein "Ein-Kaufen" in den Kreis der Wohnungsberechtigten sollte ausgeschlossen sein - mag aber vereinzelt vorgekommen sein.

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Oft wurden solche Probleme mit privat organisierter Hilfe gelöst, d.h. Freunde halfen Freunden: Arbeitseinsätze für den Kollegen XY, der endlich eine ordentliche Wohnung brauchte, waren nicht ungewöhnlich - und statt allein an einem Samstag 8 Stunden zu schaffen, kamen z.B. dank der Brigade schnell mal 40-50 Stunden zusammen.

*[[AWG/Erlebnisbericht|Erlebnisbericht]] aus einer ganz ''spezifischen'' AWG-[[Hausgemeinschaft]] in [[Berlin]]


Die AWG (Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaften) waren die Verwalter und Bauherren von genossenschaftlichen Wohnungen in den Städten und Gemeinden.

Die AWG errichteten seit den 50er Jahren Neubauten, um der Wohnungsnot Abhilfe schaffen zu können. Zunächst in erster Linie für wohnungssuchende Arbeiter gedacht (deshalb AWG), wurden bald auch andere Werktätige in die Genossenschaft aufgenommen. Dennoch hatten die Verantwortlichen auf einen vorgegebenen (hohen) Anteil von Arbeitern zu achten, die "Intelligenz" musste länger warten. Die Haus- und Wohnungstypen unterschieden sich nicht von denen des staatlichen Wohnungsbaus, ob in Ziegel-, Block- oder Plattenbauweise. Die ständig wachsenden (durch Neubauten oder "Übernahmen" anderer Genossenschaften wie die Heimstätten) AWG's wurden von einem gewählten Vorstand geleitet und unterhielten neben dem Verwaltungspersonal eigene Handwerker, Reparaturdienste, Hausmeister, Heizer usw..

Um Mitglied einer AWG zu werden, musste man Anteile erwerben, d.h. einen Geldbetrag ins Genossenschaftsvermögen einzahlen und unentgeltlich Eigenleistungen erbringen. Für die Tiefbau-/Ausschachtungsarbeiten, den Aufbau von Grünanlagen, bei Grob- und Feinreinigungen oder (bei vorhandener Qualifikation und akutem Bedarf) im Innenausbau konnten auch nicht Wohnung suchende Famileinmitglieder, Freunde und Kollegen mithelfen. Dafür konnten (im Erstbezug) bescheidene Ausstattungswünsche geäußert werden (Farbe von Tapeten, Fußbodenbelag, Keramik, u.ä.).

Die dadurch entstehende Bindung an das selbst Geschaffene war beabsichtigt, und viele AWG-Häuser und -Wohngebiete blieben in besserem Zustand als ihre KWV-Pendants.







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