Absatz 1 | Absatz 1 | |
Neben den kommunal verwalteten Wohnungen (vgl. [[KWV]]) gab es in den Städten und Gemeinden auch ''genossenschaftliches Eigentum'' an Wohnraum bzw. genossenschaftlichen Wohnungsbau - darunter waren die '''AWG''' ('''Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaften''') quantitativ am bedeutendsten. | Die '''AWG''' ('''Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaften''') waren die Verwalter und Bauherren von genossenschaftlichen Wohnungen in den Städten und Gemeinden. | |
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Beim Eintritt in eine AWG wurden typischerweise ''Anteile'' erworben, d.h. ins Genossenschaftsvermögen eingezahlt, das dadurch anstieg. Um eine AWG-Wohnung zu erhalten, reichte das aber nicht aus. Dafür mussten noch Arbeitsstunden geleistet werden: in der Freizeit, am Wochenende usw. - etwa bei Tiefbau-/Ausschachtungsarbeiten, beim Aufbau von Grünanlagen, bei vorhandener Qualifikation und akutem Bedarf ggf. auch im Innenausbau u.ä. | Um Mitglied einer AWG zu werden, musste man ''Anteile'' erwerben, d.h. einen Geldbetrag ins Genossenschaftsvermögen einzahlen und unentgeltlich Eigenleistungen erbringen. Für die Tiefbau-/Ausschachtungsarbeiten, den Aufbau von Grünanlagen, bei Grob- und Feinreinigungen oder (bei vorhandener Qualifikation und akutem Bedarf) im Innenausbau konnten auch nicht Wohnung suchende Famileinmitglieder, Freunde und Kollegen mithelfen. Dafür konnten (im Erstbezug) bescheidene Ausstattungswünsche geäußert werden (Farbe von Tapeten, Fußbodenbelag, Keramik, u.ä.). | |
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Die Leitung (der Vorstand) der AWG konnte im Einzelfall Ersatzleistungen akzeptieren, wenn ein Mitglied z.B. wegen Krankheit nicht in der Lage war, die Arbeitsleistung zu erbringen. Zusätzliche Geldleistungen waren als Ersatz häufig ausdrücklich ''unerwünscht'', ein "Ein-Kaufen" in den Kreis der Wohnungsberechtigten sollte ausgeschlossen sein - mag aber vereinzelt vorgekommen sein. | ||
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