Absatz 8 | Absatz 8 | |
Bis 1982 gab es dann fünf Fahrerlaubnis-Klassen: | Bis 1982 gab es dann fünf Fahrerlaubnis-Klassen. Das Dokument war ein graues Heftchen in Personalausweisgröße aber Querformat mit wasserabweisendem Umschlag, worauf Hammer, Zirkel und Ährenkranz prangten. Ständig mitzuführen war eine gelbe Karte gleicher Größe, der Berechtigungsschein. Darauf war Platz für fünf "Stempel", die vom Verkehrspolizisten an Ort und Stelle für Verkehrsdelikte "reingedrückt" wurden. Ein Prozedere ähnlich der Flensburger Punkte, nur dass bei jeder Kontrolle die aktuelle Stempelanzahl sichtbar war und sich auf das Erteilen weiterer Stempel auswirkte. Mit dem fünften Stempel war die Fahrerlaubnis weg. | |
Absatz 14 | Absatz 14 | |
Im jahre 1982 wurden dann die Fahrerlaubnisklassen mir Buchstaben bezeichnet. | Ab 1982 wurden dann die Fahrerlaubnisklassen mir Buchstaben bezeichnet. Gleichzeitig wurde eine neue Form der Fahrerlaubnis eingeführt. Aus wasserfestem rosa Papier in (etwa) doppelter Chequekartengröße passte sie zusammengefaltet in jede Brieftasche. Die geltenden Klassen wurden an vorgesehenen Stellen gelocht und damit (etwas) fälschungssicherer. Der "Berechtigungsschein" war weiter nötig und immer mitzuführen. |
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