Die Gemeinden waren als '''kreisangehörige Städte''' oder als '''Landgemeinde''' territoiale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Gemeinden wurden in [[Kreise]] zusammengefaßt und diese wiederum in [[Bezirke]].
| | Als '''Gemeinden''' (auch: ''Landgemeinden'') wurden in der DDR die Dörfer als kleinste Verwaltungseinheiten benannt. Gemeinden hatten im Gegensatz zu den Städten kein Rathaus sondern ein Gemeindeamt. Es fanden Eingemeindungen statt, wenn ein Dorf für einen hauptamtlichen Bürgermeister zu klein (und unbedeutend) war - es hieß dann 'Ortsteil' X der Gemeinde Y und hatte allenfalls einen ehrenamtlichen 'Ortsvorsteher'.
Die Gemeinden und kreisfreien Städte wurden in (mehr als 300) [[Kreis]]e zusammengefaßt und diese wiederum in 14 [[Bezirke]] und [[Berlin]], Hauptstadt der DDR.
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