Gesundheitswesen

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Version 4
In der DDR hatten alle Werktätigen, Kinder, Jugendliche und Rentner ein Grundrecht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, das auch in der Praxis vollauf verwirklicht worden war. Freiberuflich Tätige wie Künstler und Pfarrer konnten sich für etwa 20 Mark im Monat krankenversichern. Zuzahlungen bei Medikamenten gab es nicht. Alle Ärzte bekamen ein festes Gehalt vom Staat, so daß Verschreibunen und Behandlungen aus Profitgier nicht möglich waren. Die Höhe der Ärztegehälten war etwa in der Größenordnung eines Facharbeitergehalts.

siehe auch:






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