Gesundheitswesen

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

In der DDR hatten alle Bürger ein Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, das auch in der Praxis umgesetzt wurde.

Der monatlich zu entrichtende SV-Beitrag ? für die Kranken- und Rentenversicherung (beide wurden von der Gewerkschaft FDGB verwaltet und organisiert) betrug 20 % des Bruttoeinkommens und wurde je zur Hälfte vom Werktätigen und dem Betrieb getragen, die Höchstbemessungsgrenze war 600 Mark, bei Mitgliedern der FZR (Freiwillige Zusatzrentenversicherung) 1200 Mark; weitere direkte Kosten entstanden für sie nicht. Defizite trug der Staat. Kinder und Ehepartner waren beitragsfrei mitversichert, nicht werktätige Familienmitglieder konnten sich für 0,50 Mark/Monat freiwillig rentenversichern. Freiberuflich Tätige wie Künstler, Gewerbetreibende und Pfarrer konnten sich für etwa 10 Mark im Monat bei der Staatlichen Versicherung der DDR krankenversichern, aber auch der Sozialversicherung beitreten, mussten dann jedoch auch den Arbeitgeberanteil selbst tragen.

Alle vom Arzt verschriebene Medikamente waren kostenlos. Die Einfuhr von Medikamenten aus dem nichtsozialistischen Ausland in die DDR war untersagt bis 1985.

Die ambulante medizinische Versorgung erfolgte in privaten und staatlichen Praxen, Ambulatorien und Poliklinken.

Entsprechend der Bevölkerungsdichte wurden für die stationäre Behandlung Krankenhäuser und Kliniken unterhalten. Auch Fachkrankenhäuser (z.B. Psychatrie) gab es. Die Träger waren in überwiegender Mehrheit Kreise und Bezirke, einige arbeiteten als kirchliche Einrichtungen.


Leistungen für die Bevölkerung aus den gesellschaftlichen Fonds:
(in Milliarden Mark)

1971-75 1976-80 Steigerung in %
Gesamt 161 234 45,3
davon
-für Wohnungsbau ? und Mietsubventionen 14,9 28,9 94,0
-für Subventionen bei Waren des Grundbedarfs und Tarifen 50,1 73,6 46,9
-für das Bildungswesen 33,6 44,0 31,0
-für Kultur, Sport, Erholungswesen 7,4 10,8 45,9
-für das Gesundheits- und Sozialwesen 13,9 15,2 9,4
-für die Sozialversicherung ? 41,1 60,8 47,9
-für Kredit-/Zinserlaß für junge Eheleute 0,2 0,9 350

(Quelle: Die DDR stellt sich vor. Verlag Zeit im Bild, Dresden 1981)


Siehe auch:

sowie:






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.