Institut zur Vorbereitung auf das Auslandsstudium

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Version 2
Das Institut zur Vorbereitung auf das Auslandsstudium (IVA) in Halle entstand aus der ABF "Walter Ulbricht". Das IVA wurde im dortigen Sprachgebrauch kurz "ABF" genannt, weil es während seiner Existenz keine andere ABF mehr gab und somit keine Verwechslungsgefahr. Mit den ABF aus der Frühphase der DDR hatte das Institut aber nichts mehr gemein außer der Tatsache, dass man hier die Hochschulreife erwerben konnte.

Das IVA war in den 70er/80er Jahren neben den Leuna-Werken ? die einzige bedeutende Einrichtung im Lande, die noch den Namen Walter Ulbricht trug.

Das IVA gehörte zur Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ? (MLU). Die Schüler hatten den Status von Studenten der MLU, sie bezogen ein Stipendium (1989 210,- monatlich). Sie kamen aus der gesamten DDR und wurden nach einem besonderen Auswahlverfahren an das IVA delegiert. Voraussetzungen waren sehr gute schulische Leistungen und aktive gesellschaftliche Tätigkeit im Sinne der FDJ bzw. SED.

Der Lehrplan entsprach im Wesentlichen dem der EOS, jedoch angereichert mit speziellem Sprachunterricht für das künftige Studienland und mit viermal mehr Staatsbürgerkunde ?-Stunden pro Woche als an normalen EOS. Schon allein dadurch bedingt waren die Anforderungen hoch, weil der restliche Stoff dichter gedrängt gelernt werden musste.

Die Studenten waren in Wohnheimen untergebracht, zuletzt vorrangig in zwei eigens dafür reservierten Hochhäusern am Saaleufer (auf der Seite von HaNeu). Der Unterricht fand in zwei Unterrichtsgebäuden (UG) in der Hallenser Innenstadt statt, zentraler Sitz und UG 1 war in den Franckeschen Stiftungen, das UG 2 befand sich am Reileck.

Das IVA besaß einen administrativen Sonderstatus, sie wurde in verschiedener Hinsicht als eigener Kreis behandelt und hatte eine SED-Kreisleitung mit 1. und 2. Sekretär (gleichzeitig Mitglieder der Institutsleitung).

Absoluter Höhepunkt der Sonderbehandlung zumindest aus Sicht der männlichen Studenten war die relative Ausnahme von der Wehrpflicht: Diese bestand darin, dass statt 18 Monaten nur 8 Monate Wehrdienst in einer besonderen NVA-Einheit in Weißenfels abgeleistet werden mussten. Diese Ersparnis von 10 schlimmen Monaten dürfte viele Bewerber zu ihrer Entscheidung für das IVA bewogen haben. Die Sonderregelung war in der restlichen DDR kaum allgemein bekannt.


Das Institut "erfreute" sich besonderer Aufmerksamkeit seitens des MfS, das alle Studenten in einem Sicherungsvorgang (SiVo) erfasste (nach Umregistrierung 1982 Reg.-Nr. XV/3678/82, wobei die XV entgegen anderen Deutungen nicht für die HVA steht, sondern für die Zentrale des MfS in Berlin).

Anfragen bei der BStU erbringen deshalb immer ein positives Ergebnis, ohne dass darin Aussagen über eine eventuelle IM-Tätigkeit enthalten sein müssen. Gleichwohl bemühte sich das MfS um eine hohe IM-Quote schon in den Gruppen genannten Klassen der ABF/IVA. Im Durchschnitt lag sie gegen Ende des 2. Studienjahres bei mindestens 2 pro Gruppe, bei einer Gruppenstärke von knapp 20 Köpfen also bei über 10%.

Die Erfassung erfolgte für die HA II/10 in deren Vorverdichtungs-, Such- und Hinweiskartei (VSH). Die Abteilung 10 der HA II war für die operative Absicherung der (künftigen) Auslandsstudenten zuständig. Entsprechend dem meist gewählten zukünftigen Studienort Sowjetunion fiel in die Zuständigkeit derselben Abteilung auch die Operativgruppe Moskau, die allerdings insgesamt noch diverse andere Aufgaben hatte.






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