Z1013/Diskussion

Version 10
Also ein Foto eines Z1013 könnte ich liefern: Der steht hier rum. (Und einige andere DDR-Rechner)

BTW: Erich, die Rechner-Artikel sind gut! -- MartinEbert ? (am 30.06.2004)

  • Falsche Lorbeeren. Die Artikel sind fast alle aus wikipedia, daher frei kopierbar und verwendbar. Einige davon jedoch habe ich erstellt, verursacht oder erweitert, z.B. über Barkas, KC85, Wissenschaft in der DDR, Multicar, W50, Robotron, ... -- Erich (am 30.06.2004)

    • Erich, Artikel aus Wikipedia sind nicht frei verwendbar: Es hat nur den Anschein, dass es so sei: Lies Dir mal bitte [Wikipedia-Lizenz] genau durch!
    • Ich werde daher alles löschen müssen, was auf Wikipedia zurückzuführen ist! -- MartinEbert ? (am 30.06.2004)

Bei Wikipedia steht aber: "Einzelne Artikel oder der gesamte Inhalt der Wikipedia dürfen unverändert für Print- und Onlinepublikationen übernommen werden. Dabei ist der Abschnitt 2 der GFDL zu beachten. Die Kopie muss dabei vollständig erfolgen, insbesondere ist die Änderungshistorie (sprich die Namen der am Dokument beteiligten Autoren) mit zu kopieren. " -- Erich (am 30.06.2004)


Insoweit hat Du gleich drei Lizenzbedingungen der Wikipedia nicht beachtet. -- MartinEbert ? (am 1.07.2004)
Wenn die Kopien vollständig sind und im Anhang die Liste der Autoren steht, müßte eine Übernahme möglich sein oder ? -- Erich (am 1.07.2004)
Leider: Nein. Lesen Sie sich mal das Kleingedruckte bei Wikipedia durch. -- MartinEbert ? (am 1.07.2004)
Wo steht das ? -- Erich (am 1.07.2004)
Ich weiß auch nicht, ist die (optionale!) Verlinkung gemeint? Ansonsten fällt mir nur der Änderungsvorbehalt ein, aber das ist indirekt:
  • Wenn der Artikel verwendet wird in anderem Zusammenhang (also hier), oder wenn der Artikel verändert wird (hier typischerweise vorgesehen), dann muss das Ergebnis unter GNU FDL stehen. Das ist nicht so, also wäre es ein Verstoß.

Daraus ergibt sich gleich die Frage: Warum steht das DDR-Lexikon nicht unter freier Lizenz (s.u. auf jeder Seite)? Sorry, wenn es schon irgendwo steht, fand es gerade nicht. Anmerkung: Die GNU FDL ist m.W. ja noch nicht rechtswirksam gewordem nach hiesiger Lesart. Also evtl. müsste man das abwarten, Gruß -- Mitautor-Harry T. (am 1.07.2004)






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