Z1013/Diskussion

Version 24
Also ein Foto eines Z1013 könnte ich liefern: Der steht hier rum. (Und einige andere DDR-Rechner)

BTW: Erich, die Rechner-Artikel sind gut! -- MartinEbert ? (am 30.06.2004)

  • Falsche Lorbeeren. Die Artikel sind fast alle aus wikipedia, daher frei kopierbar und verwendbar. Einige davon jedoch habe ich erstellt, verursacht oder erweitert, z.B. über Barkas, KC85, Wissenschaft in der DDR, Multicar, W50, Robotron, ... -- Erich (am 30.06.2004)

    • Erich, Artikel aus Wikipedia sind nicht frei verwendbar: Es hat nur den Anschein, dass es so sei: Lies Dir mal bitte [Wikipedia-Lizenz] genau durch!
    • Ich werde daher alles löschen müssen, was auf Wikipedia zurückzuführen ist! -- MartinEbert ? (am 30.06.2004)

Bei Wikipedia steht aber: "Einzelne Artikel oder der gesamte Inhalt der Wikipedia dürfen unverändert für Print- und Onlinepublikationen übernommen werden. Dabei ist der Abschnitt 2 der GFDL zu beachten. Die Kopie muss dabei vollständig erfolgen, insbesondere ist die Änderungshistorie (sprich die Namen der am Dokument beteiligten Autoren) mit zu kopieren. " -- Erich (am 30.06.2004)


Insoweit hat Du gleich drei Lizenzbedingungen der Wikipedia nicht beachtet. -- MartinEbert ? (am 1.07.2004)
Wenn die Kopien vollständig sind und im Anhang die Liste der Autoren steht, müßte eine Übernahme möglich sein oder ? -- Erich (am 1.07.2004)
Leider: Nein. Lesen Sie sich mal das Kleingedruckte bei Wikipedia durch. -- MartinEbert ? (am 1.07.2004)
Wo steht das ? -- Erich (am 1.07.2004)
Hier: GNU FDL
  • Präambel
  • Aggregation
Weiterhin erfüllen wir nicht:
  • Übernahme Versionsgeschichte
  • selbst GNU FDL
Die Damen und Herren admins bei wikipedia sind informiert: Ich soll einen "Thomas" und "thomasx1" grüßen <bg>. -- MartinEbert ? (am 1.07.2004)
Ich weiß auch nicht, ist die (optionale!) Verlinkung gemeint? Ansonsten fällt mir nur der Änderungsvorbehalt ein, aber das ist indirekt:
  • Wenn der Artikel verwendet wird in anderem Zusammenhang (also hier), oder wenn der Artikel verändert wird (hier typischerweise vorgesehen), dann muss das Ergebnis unter GNU FDL stehen. Das ist nicht so, also wäre es ein Verstoß.

Daraus ergibt sich gleich die Frage: Warum steht das DDR-Lexikon nicht unter freier Lizenz (s.u. auf jeder Seite)? Sorry, wenn es schon irgendwo steht, fand es gerade nicht. Anmerkung: Die GNU FDL ist m.W. ja noch nicht rechtswirksam gewordem nach hiesiger Lesart. Also evtl. müsste man das abwarten, Gruß -- Mitautor-Harry T. (am 1.07.2004)


Nein, die wollen die komplette Versionsgeschichte: Also alles, was man unter "Ältere Versionen" so vorfindet.

Warum nicht GNU-FDL?

  1. Dann wäre es real wikipedia! (think about it!) - Und in wikipedia geht das Thema unter.
  2. Das Thema DDR kennt (im Gegensatz zu allgemeinen Themen einer allgemeinen Enzyklopädie!) keinen Grundkonsens.
  3. Eine Verschärfung der Regeln (wie hier, an diesem Ort) geschehen, wäre dann nicht möglich: Siehe 1.
  4. Das wikipedia-Konzept der einen weltweiten Enzyklopädie mißfällt mir: Auch im klassischen Medium 'Buch' gibt es Lexika zu Spezialthemen - und Zentralismus ist eh Teufelskram.
  5. Alle Rechte des Gesamtwerks liegen (rechtliche Fiktion) bei mir - der Mit-Autor hat die Rechte an _seinem_ Anteil des Artikels: Wenn Herr Harry beispielsweise einen neuen Artikel anlegt, dann hat er die Rechte an dieser Version -> selbstverständlich.

-- MartinEbert ? (am 1.07.2004)


Geil! Bzw. das fetzt! Wollte ich immer schon fragen - wenn es so aussieht, dann kann ich ja meine Artikel auch woanders verwenden (war mir nicht sicher). Hypothetische Frage -- wenn es hier zuerst stünde und dann vom Autor in Wikipedia kopiert würde ... aber egal.

Zu Pkt. 2ff bin ich völlig Ihrer Meinung. Wp. hat ja auch dieses Problem bzw. dort einigt man sich immer auf den kleinsten Nenner ("Volksmeinung"), nicht optimal. Zu manchen Themen hab ich aber auch hier das Gefühl, man müsste einen optisch zweigeteilten Artikel machen, Gruß -- Mitautor-Harry T. (am 1.07.2004)


Soweit ich alles richtig verstanden habe, habe ich selbst alle Rechte an der ausschließlich von mir stammenden Artikel-Version in Wikipedia und kann diese Version daher auch hierher kopieren ? -- Erich (am 1.07.2004)
Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber ...
  • sofern "Schöpfungshöhe" vorliegt, bleiben die Urheberrechte nach UHG immer beim Autoren: Egal, welchen Verwertungsrechten der Autor expizit oder implizit zustimmt.
    • Stellt sich schlicht die Frage, ab wann "Schöpfungshöhe" vorliegt.
    • Diese Frage beantwortet im Einzelfall ein Gericht; siehe unten.
  • GNU FDL definiert das anders: Wer mitspielen will, tritt Rechte an die Allgemeinheit ab.
  • Das dahinter liegende juristische Problem ist ungelöst: Es hat noch kein Verfahren in einer solchen Sache gegeben. -

  • Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. -- MartinEbert ? (am 1.07.2004)






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