Betriebsformen

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Die Betriebsformen in der Wirtschaft der DDR waren:

  • volkseigene Betriebe VEB und VEG weit überwiegende Betriebsform, meist in Kombinaten (davor Industrieverwaltungen und VVB) zusammengefasst und kreis-, bezirks- oder zentral geleitet, also dem Kreis- oder Bezirkswirtschaftsrat oder einem Ministerium direkt unterstellt

  • private Betriebe (meist mit staatlicher Beteiligung und 1972 gänzlich verstaatlicht) Aktiengesellschaften nur als Sowjetische oder Sowjetisch-deutsche AG SAG und SDAG, KG und OHG selten

  • organisationseigene Betriebe VOB (zum Beispiel Verlage und Immobilien der Blockparteien)






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