Staatliche Anerkennung

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Die Bestrebungen um die Staatliche Anerkennung, d.h. die internationale Akzeptanz der DDR als souveräner Staat, bildeten seit der Staatsgründung 1949 über beinahe 25 Jahre hinweg den Schwerpunkt der Außenpolitik. Denn erst die Anerkennung der DDR als eigenständiger Staat ermöglichte den Abschluss völkerrechtlich - und v.a. wirtschaftsjuristisch - bindender Verträge. Die endgültige Staatliche Anerkennung der DDR auf internationaler Ebene erfolgte ab Beginn der 70er Jahre während der Amtszeit Honeckers als Staats- und Parteichef.

Etappen der Staatlichen Anerkennung:

  1. Anerkennung durch die Sowjetunion und die von ihr dominierten sozialistischen Länder (v.a. in Osteuropa), direkt nach der Staatsgründung; später Abschluss von bzw. Beitritt zu internationalen Verträgen dieser sozialistischen Staatengemeinschaft (z.B. Warschauer Vertrag, RGW)
  2. Aufnahme von Handels- und diplomatischen Beziehungen v.a. zu den so genannten jungen Nationalstaaten, verstärkt ab Mitte der 50er bis Ende der 60er Jahre
  3. Nach dem Grundlagenvertrag ? Beitritt zur UNO (1973) und nachfolgend Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit fast allen Staaten der Welt.


  • Die 1. Etappe: Anerkennung im sozialistischen Lager

    • Zuerst erkannte die Sowjetunion die DDR an. Ihr folgten die Volksrepubliken (VR)
    • Bulgarien
    • Polen
    • CSR (die spätere CSSR)
    • Ungarn (Ungarische VR)
    • Rumänien (Sozialistische Republik Rumänien)
    • China
    • Nordkorea (KDVR)
    • Albanien
    • Nordvietnam (Sozialistische Republik Vietnam)
    • Mongolei (Mongolische VR).

Im Juni/Juli 1950 folgten Abkommen mit der VR Polen und der CSR über die Endgültigkeit und Unverletzlichkeit der im Potsdamer Abkommen ? fest gelegten deutschen Ostgrenzen (Oder-Neiße-Grenze der DDR zu Polen bzw. Staatsgrenze ? zur Tschechoslowakei) sowie über die Anerkennung der Aussiedlung (Vertreibung) der Deutschen aus den ehemaligen Ostgebieten.

In ungefähr denselben Zeitraum fielen verstärkte Bemühungen der BRD hinsichtlich ihres Alleinvertretungsanspruches. Dieser wurde von den USA und den übrigen NATO-Staaten nachdrücklich unterstützt und blockierte vorerst die Staatliche Anerkennung der DDR im kapitalistischen Lager.


  • Die 2. Etappe: Ausbau der internationalen Beziehungen

    • Im September 1955 Abschluss eines Freundschaftsvertrages mit der SU.
    • Bis Mitte der 50er Jahre Austausch von Handelsmissionen u.a. mit Finnland, Ägypten, Indien, Syrien.
    • Aufnahme von diplomatischen Beziehungen mit Jugoslawien und Kuba.

Die Anerkennung der DDR und die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen durch Jugoslawien und Kuba hatte für diese Länder die Konsequenz, dass die BRD ihrerseits ihre offiziellen Beziehungen dorthin abbrach. Das entsprach der im Herbst 1955 verkündeten Hallstein-Doktrin (siehe dort).

    • Im Laufe der 60er Jahre Verträge über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand mit
      • Polen
      • der CSSR
      • Ungarn
      • Bulgarien
      • der Mongolischen VR;
      • 1972 mit Rumänien.

Die durch die Hallstein-Doktrin begründete Blockade der Staatlichen Anerkennung wurde gegen Ende der 60er Jahre immer brüchiger. 1969/70 erfolgte die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit

    • dem Irak
    • Syrien
    • Ägypten
    • der VR Kongo
    • Algerien.


  • Die 3. Etappe: Weltweite Anerkennung als souveräner Staat

    • 1970 Verträge zwischen der BRD und der SU sowie der VR Polen (die so genannten Ostverträge, maßgeblich befördert durch den Bundeskanzler Willy Brandt ?). Darin wurde u.a. die Unverletzlichkeit der deutschen Ostgrenzen auch durch die BRD anerkannt - eine wesentliche Voraussetzung für die folgenden Entspannungsschritte.

    • 1971 unterzeichneten Frankreich, Großbritannien, die SU und die USA das Vierseitige Abkommen (auch kurz Viermächteabkommen genannt), wesentlicher Punkt war die Festschreibung des Status von Westberlin.

Nach Klärung der deutsch-deutschen Beziehungen und der Abkehr der BRD von ihrem Alleinvertretungsanspruch gab es nun kein wesentliches Hindernis mehr für den Beitritt der beiden deutschen Staaten zur UNO. Der Beitritt der DDR und der BRD als gleichberechtigte souveräne Staaten zur UNO erfolgte 1973.

1974 war die DDR weitgehend diplomatisch anerkannt. Bis Ende der 70er Jahre wurden diplomatische Beziehungen zu fast allen Staaten der Welt aufgenommen. 1980 bestanden Botschaften, Handels- und auch Militärmissionen der DDR in knapp 200 Ländern der Erde.






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