Alleinvertretungsanspruch

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Während der gesamten staatlichen Existenz der DDR erhob die BRD - in unterschiedlichem Ausmaße - einen Alleinvertretungsanspruch, d.h. der westdeutsche Staat reklamierte für sich das Recht, für alle Deutschen zu sprechen und allein das deutsche Volk zu vertreten.

Gestützt wurde diese Position nachhaltig durch die NATO unter Führung der USA, die mit der am 23. Mai 1949 gegründeten BRD nach dem Petersberger Abkommen vom November 1949 diplomatische Beziehungen unterhielt. Dieses Abkommen ermöglichte der BRD die Einrichtung konsularischer Vertretungen in anderen Staaten, sowie nach der Revision des Besatzungsstatuts (1951) und dessen Abschaffung (1955) die Errichtung von Botschaften.

Die Tatsache, dass die BRD einige Monate früher gegründet wurde als die DDR, war bezüglich des Alleinvertretungsanspruchs praktisch unbedeutend. Vielmehr bezog sich die BRD-Regierung auf die politischen Verhältnisse in der SBZ, die sich auch nach der Staatsgründung der DDR nicht grundlegend in demokratischer Richtung änderten. Inwiefern es Grenzen und Defizite der parlamentarischen Demokratie in der BRD bzw. Einschränkungen durch das alliierte Besatzungsstatut gab, spielte aus deren Sicht keine Rolle.

Elemente des Alleinvertretungsanspruchs der BRD:

  • Rechtsnachfolgeanspruch für das ehemalige Deutsche Reich (später vom Bundesverfassungsgericht verworfen),
    • dies bedeutete u.a. die Fortführung ehemals "gesamtdeutscher" Unternehmen, die Verwendung von deren Marken, Patenten etc.;

  • Nicht-Anerkennung der DDR-Staatsbürgerschaft,
    • dies drückte sich z.B. darin aus, dass Übersiedler umgehend einen bundesdeutschen Pass bekamen und Rentenansprüche für in der DDR geleistete Arbeitsjahre erhielten.

Während im Rahmen der Entspannungspolitik zum Beginn der 70er Jahre die Hallstein-Doktrin verlassen wurde und die BRD die faktische Existenz der DDR anerkannte, wurde der Alleinvertretungsanspruch in anderen Punkten beibehalten. Das betraf u.a. das Staatsbürgerschaftsrecht und die von offizieller DDR-Seite stets heftig kritisierte "Obhutspflicht", wonach etwa Ausreisewillige, die sich in Botschaften der BRD meldeten, quasi automatisch als Bundesbürger behandelt wurden und lediglich wegen Formalitäten des jeweiligen Landes nicht sofort in die Bundesrepublik ausreisen durften (z.B. in Ungarn im Sommer 1989).

Bei dieser Problematik spielte übrigens auch das überkommene preußische Staatsbürgerschaftsrecht eine Rolle: Während "alteingesessene" BRD-Bürger in ihrem Reisepass den Vermerk "Nationalität: Deutsch" fanden, lautete die Formel nach DDR-Version "Nationalität: Deutsch - Staatsangehörigkeit: DDR" (siehe Staatsbürgerschaft).


Es gab hinsichtlich der Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches einige gewichtige Ausnahmen, etwa die von der DDR geleisteten Reparationen für die Kriegsfolgen an die Sowjetunion. Das bekannteste Beispiel für ein von der DDR weitergeführtes Groß- bzw. Staatsunternehmen war die Deutsche Reichsbahn.


Bei der Betrachtung des greifbaren, sich direkt auswirkenden Alleinvertretungsanspruchs der BRD darf der "ideelle" - propagandistische - Vertretungsanspruch der SED-geführten DDR nicht vergessen werden.

In den DDR-Medien und in den offiziellen Sprachregelungen war besonders in den Anfangsjahren der DDR bei jeder Gelegenheit davon die Rede, dass in diesem Staat die "besten Traditionen" des deutschen Volkes (der "Arbeiterklasse", der "Antifaschisten", usw.) fortgesetzt würden. Die DDR bezeichnete sich als "Heimat aller fortschrittlichen Deutschen", und nicht zuletzt hieß die offizielle Linie den Ostteil Berlins den "Demokratischen Sektor".

Auch dies waren offensichtlich (überzogene) Anmaßungen, die bspw. in keinem DDR-Schulbuch fehlten und immer wieder Gegenstand von Parteitagsreden der SED-Führung waren - als nicht rechtswirksamer, praktisch unangreifbarer, aber auch nicht ernsthaft belegbarer Anspruch.






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.