Wolfgang Schnur

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Wolfgang Schnur war Rechtsanwalt, Rechtsbeistand von Mitgliedern der Opposition, während der Wende Mitbegründer und Vorsitzender des DA. Er arbeitete von 1965 bis 1989 für das MfS als IM, seit spätestens 1978 als IMB der Hauptabteilung XX.

Biographische Fakten (Auswahl):

  • geboren am 8. Juni 1944 Stettin, aufgewachsen als Waisenkind in Rostock in verschiedenen Kinderheimen
  • 1965 Beginn der inoffiziellen Mitarbeit beim MfS in Rostock
  • 1973 Abschluß des Jura-Studiums, Diplom-Jurist; anschließend Rechtsanwalt in Binz (Rügen)
  • 1978 seltene Einzelzulassung als Rechtsanwalt und Führung einer eigenen Kanzlei in Rostock
  • ca. 1986 Umzug nach Berlin und Bezug eines exklusiven Hauses mit Wassergrundstück in Berlin-Hessenwinkel, beides mit Unterstützung durch das MfS
  • 1988 Rechtsbeistand für Inhaftierte der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration
  • 1989:
  • 1989/90 Teilnahme am Zentralen Runden Tisch
  • 1990:
    • im Februar Gründung der Allianz für Deutschland ? aus DA, DSU ? und CDU, Schnur gilt als möglicher künftiger Ministerpräsident
    • im März veröffentlicht "DER SPIEGEL" Enthüllungen über Schnurs langjährige Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Schnur bezeichnet dies als Verleumdung, bricht dann psychisch und physisch zusammen und wird bei seinem anschließenden Klinikaufenthalt u.a. von Wolfgang Schäuble und Hans Modrow besucht. Kurz danach Rücktritt als Vorsitzender des DA und Parteiausschluss. Die Allianz für Deutschland ? gewinnt dennoch die Wahlen zur Volkskammer mit klarem Vorsprung.
    • im Juni gibt Schnur dem ZDF ein Interview und behauptet, "nie jemanden verraten oder ans Messer geliefert" zu haben

  • 1991 eröffnet Schnur eine Anwaltspraxis in Berlin, vorläufig erfolgt keine Aberkennung der Rechtsanwalts-Zulassung.
  • 1993 wird die Zulassung wegen Mandantenverrats und "Unwürdigkeit" widerrufen. Schnur habe sich laut Anwaltskammer und Gerichtsurteil an den "Grundsätzen der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit vergangen".
  • 1994 Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof der BRD. Fortan versucht Schnur erfolglos eine Tätigkeit als Investitions- und Projektberater.
  • 1996 ? Verurteilung durch das Landgericht Berlin zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen der Denunziation ehemaliger Mandanten. In der Folge weiterer Abstieg, Schnur wird einige Jahre darauf bei einem Betrugsversuch in einer Bank festgenommen; er hatte versucht, gefälschte Wertpapiere zu verkaufen.

Wolfgang Schnur war in den 1970er Jahren Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Mecklenburg, später zeitweise Vizepräsident der Synode der EKU ? und Mitglied der Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen ? der DDR.

In den Akten des MfS wurde Schnur meist als der Kirchenanwalt bezeichnet. Das Ministerium für Staatssicherheit führte Schnur erst als IM "Torsten", später dann als IMB "Dr. Ralf Schirmer".






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