Ausreiseantrag/Erlebnisbericht

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Was vielen Ausreiseantragstellern nicht bekannt war, war die Tatsache, dass es unbedingt erforderlich war, die Bundesregierung offiziell um Unterstützung dieses Ausreiseanliegens zu bitten. Es reichte aus, eine Kopie des Ausreiseantrages an das Ministerium für innerdeutsche Beziehungen zu bringen. Sehr oft ein nicht ganz einfaches und sehr gefährliches Unternehmen, doch unbedingt notwendig. Das vieljährige Warten auf Ausreise resultierte oftmals daraus, dass die Unterlagen in den Schubkästen des MdI bzw. des MfS verschwanden. Ich kenne einige Familien, die 5 und mehr Jahre gewartet haben und nach dieser Information von mir innerhalb von wenigen Wochen ausreisen durften. Wichtig war, dass alle Unternehmungen der Ausreiseantragstellern den bundesdeutschen Behörden bekannt gemacht wurden. Es gab innerdeutsche Absprachen, meist mit wirtschaftlichen Hintergründen, die auch zu Lösungen für die Ausreiseantragsteller führten.

Auch meine Frau wurde nach unserer Antragstellung fristlos, natürlich ohne Angabe von Gründen und ohne einem Schriftstück aus dem Schuldienst entlassen. Wir sind dann alle rechtlich möglichen Wege bis zur Klage beim Bezirksgericht gegangen. Selbstverständlich wurden die Klagen alle als unbegründet abgewiesen. Mir war es damals aber wichtig zu dokumentieren, dass diese Unrechtsmäßigkeiten nicht von einzelnen Personen, sondern von den Staatsorganen der DDR begangen wurden.

Diese Tatsache, dass ein Urteil der damaligen Gerichte vorlag, beraubte mich allerdings der Möglichkeit nach dem Mauerfall gegen diese Ungesetzlichkeiten des DDR-Systems vorzugehen. Hätte ich keine DDR-Gerichte angerufen, so hätte meine Frau Ansprüche auf Verdienstausfälle wegen Berufsverbot. Absurd, doch eben deutsche Rechtsrealität.






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