In seiner Dissertation beschrieb Alexander Schalck-Golodkowski vielfältige Möglichkeiten der Devisenerwirtschaftung im innerdeutschen Handel, darunter halblegale Varianten (z.B. des Ausnutzens von Gesetzeslücken) und auch rechtswidrige Methoden. Ein Großteil dieser Maßnahmen wurde von Firmen des von ihm geleiteten Bereichs Kommerzielle Koordinierung auch umgesetzt. Im Rückblick bezeichneten daher der SPIEGEL und andere Medien, sowie - etwas weniger explizit - die beiden "Schalck-Ausschüsse" des Bundestages die Arbeit als "Anleitung zur Wirtschaftskriminalität".
Die am 26./30. Mai 1970 an der Juristischen "Hochschule" (JHS, lfd. Nr. 14) des MfS eingereichte Arbeit erhielt wegen ihrer Brisanz den Status einer Geheimen Verschlußsache ? (GVS 210 - 354/70) und wurde nicht in der JHS archiviert.
"Doktorvater" war Erich Mielke, der allerdings keinen akademischen Grad besaß, geschweige denn einen Lehrstuhl innehatte. Schalcks Co-Autor war Oberst Heinz Volpert, im MfS für die so genannten Kirchengeschäfte ? zuständig.
Für diese Dissertation sind mehrere Titel überliefert, je nach Quelle hieß sie "Zur Bekämpfung der imperialistischen Störtätigkeit auf dem Gebiet des Außenhandels" (laut JHS) oder "Zur Vermeidung ökonomischer Verluste und zur Erwirtschaftung zusätzlicher Devisen im Bereich Kommerzielle Koordinierung des Ministeriums für Außenwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik" (laut HA KuSch ?).
Die Arbeit findet sich in den Unterlagen des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 GG, Erste Beschlussempfehlung und Erster Teilbericht vom 14.10. 1992, Bundestags-Drucksache 12/3462, S. 123 - 330.
- Link: (Achtung: PDF-Datei, >45 MB !!)
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