Befehl 12-89 Nationaler Verteidigungsrat

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Der Befehl 12/89 wurde am Tag nach Öffnung der Grenzübergangsstellen (10. November 1989; siehe auch: Mauerfall) herausgegeben und hatte folgenden Inhalt: (Abschrift):
Befehl Nr. 12 / 89 des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Bildung einer operativen Führungsgruppe des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 10.11.1989

Zur Beherrschung der unter den gegenwärtigen Bedingungen bestehenden komplizierten sicherheitspolitischen Lage in der Deutschen Demokratischen Republik und dem sich daraus ergebenden Erfordernis, auf jede weitere Zuspitzung der Lage kurzfristig und angemessen zu reagieren BEFEHLE ICH:

1. mit Wirkung vom 10.11.1989 ist eine operative Führungsgruppe unter Leitung des Stellvertreters des Ministers für Nationale Verteidigung und Chef des Hauptstabes, Genossen Generaloberst Streletz, zu bilden.

2. Mitglieder der operativen Führungsgruppe:

  • Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit, Genosse Generalleutnant Neiber
  • Stellvertreter des Ministers des Innern und Chef des Stabes, Genosse Generaloberst Wagner ?
  • Stellvertreter des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten der DDR Genosse Kurt Nier ?
  • Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen Genosse Generaloberst Baumgarten ?
  • Leiter der Abteilung Parteiorgane des Zentralkomitees der SED Genosse Heinz Mirtschin ?
  • Leiter der Arbeitsgruppe für Organisation und Inspektion beim Ministerrat, Genosse Harry Möbis ?
Die oben genannten Mitglieder der operativen Führungsgruppe haben zur Gewährleistung ihrer Tätigkeit entsprechende Arbeitsgruppen zu bilden.

3. Die operative Führungsgruppe hat

  • Informationen über die Gesamtlage auf dem Territorium der DDR zu sammeln und zu analysieren,
  • ununterbrochen die Lage des Gegners einzuschätzen sowie
  • Schlussfolgerungen bzw. Vorschläge für die gesamtstaatliche Führungsentscheidungen vorzubereiten.

4. Die Arbeitsgruppe der Mitglieder der operativen Führungsgruppe haben ab 10.11.1989, 16.00 Uhr, ihre Tätigkeit im Lage- und Informationszentrum des Ministeriums des Innern aufzunehmen.

5.

  • 1. Meldungen an den Generalsekretär des ZK der SED
    • über die Gesamtlage auf dem Territorium der DDR - täglich 09.00 Uhr
    • über schwerwiegende besondere Vorkommnisse - sofort

  • 2. Die Mitglieder der operativen Führungsgruppe haben täglich bis 04.00 Uhr kurzgefaßte Lagemeldungen entsprechend ihrer Zuständigkeit an das Lage- und Informationszentrum des Ministeriums des Innern zu übergeben.

6. Dieser Befehl tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und hat Gültigkeit bis auf Widerruf.

7. Die Ziffer 9 des Befehls des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR Nr. 11/89 vom 3.11.1989 wird außer Kraft gesetzt.

Berlin, 10. November 1989 Egon Krenz
Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates ? der Deutschen Demokratischen Republik






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