Absatz 1 | Absatz 1 | |
Die '''Volkskammer''' war nach der [[Verfassung]] das oberste [[Macht]]organ der DDR, nach der "Verfassungswirklichkeit" jedoch war es ein von der [[SED]] dominiertes und gelenktes Scheinparlament zum Abnicken von Parteibeschlüssen. Die [[Wahlen]] zur Volkskammer erfolgten nach der so genannten "Einheitsliste der Nationalen Front", für die über 99 % der Stimmen abgegeben wurden (!). | Die '''Volkskammer''' war das Parlament der DDR, nach der [[Verfassung]] das oberste Machtorgan der DDR, Die Wahlperiode betrug vier Jahre. Die Kandidaten für die der 500 Volkskammersitze wurden in einer so genannten "Einheitsliste der Nationalen Front" auf Vorschlag der darin zusammengefassten Parteien und Massenorganisationen, für die meist über 99 % der Stimmen abgegeben wurden (!), aufgestellt - nur in Berlin, der Hauptstadt der DDR, lagen sowohl Wahlbeteiligung, wie auch Zustimmung zur Einheitsliste der Nationalen Front deutlich unter dem DDR-Durchschnitt, nämlich meist nur bei 95 %. | |
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Die von den Massenorganisationen vorgeschlagenen Kandidaten waren meist auch Mitglieder der [[SED]] und vertraten deren Politik. | ||
||Legislaturperiode ||Volkskammerpräsident || | ||Legislaturperiode ||Volkskammerpräsident || | |
Absatz 12 | Absatz 13 | |
||1990 frei gewählte Volkskammer||[[Sabine Bergmann-Pohl]] || | ||1990-1991 ||[[Sabine Bergmann-Pohl]] || | |
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Die prozentuale der Sitze war unabhängig von den [[Wahlen]] festgelegt. Neben der [[SED]] und den [[Blockpartei]]en hatten auch einige [[Massenorganisationen]] Sitze inne. Beispielhaft die Zusammensetzung der Volkskammer in der 9.Wahlperiode (ab 8. Juni 1986): | Die Anzahl der Sitze war unabhängig von den [[Wahlen]] festgelegt und richtete sich auch nach der Mitgliederstärke. Neben der [[SED]] und den [[Blockpartei]]en hatten auch einige [[Massenorganisationen]] Sitze inne. Beispielhaft die Zusammensetzung der Volkskammer in der 9.Wahlperiode (ab 8. Juni 1986): | |
Absatz 37 | Absatz 38 | |
||<b>Nach dem erlernten [[Beruf]] bzw. <br>der ersten Erwerbstätigkeit</b> || | ||<b>Nach dem erlernten Beruf bzw. <br>der ersten Erwerbstätigkeit</b> || | |
Absatz 44 | Absatz 45 | |
||[[Hochschulabschluss]] || 285|| 57,0|| | ||Hochschulabschluss || 285|| 57,0|| |
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