Absatz 1 | Absatz 1 | |
Die '''Volkskammer''' war das Parlament der DDR, nach der [[Verfassung]] das oberste [[Macht]]organ der DDR, Die Wahlperiode betrug vier Jahre. Die Kandidaten für die der 500 Volkskammersitze wurden in einer so genannten "Einheitsliste der Nationalen Front" auf Vorschlag der darin zusammengefassten Parteien und Massenorganisationen, für die meist über 99 % der Stimmen abgegeben wurden (!), aufgestellt - nur in Berlin, der Hauptstadt der DDR, lagen sowohl Wahlbeteiligung, wie auch Zustimmung zur Einheitsliste der Nationalen Front deutlich unter dem DDR-Durchschnit, nämlich meist nur bei 95 %. | Die '''Volkskammer''' war das Parlament der DDR, nach der [[Verfassung]] das oberste Machtorgan der DDR, Die Wahlperiode betrug vier Jahre. Die Kandidaten für die der 500 Volkskammersitze wurden in einer so genannten "Einheitsliste der Nationalen Front" auf Vorschlag der darin zusammengefassten Parteien und Massenorganisationen, für die meist über 99 % der Stimmen abgegeben wurden (!), aufgestellt - nur in Berlin, der Hauptstadt der DDR, lagen sowohl Wahlbeteiligung, wie auch Zustimmung zur Einheitsliste der Nationalen Front deutlich unter dem DDR-Durchschnitt, nämlich meist nur bei 95 %. | |
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Die von den Massenprganisationen vorgeschlagenen Kandidaten waren meist auch Mitglieder der [[SED]] und unterstützten deren Politik. | Die von den Massenorganisationen vorgeschlagenen Kandidaten waren meist auch Mitglieder der [[SED]] und vertraten deren Politik. | |
Absatz 38 | Absatz 38 | |
||<b>Nach dem erlernten [[Beruf]] bzw. <br>der ersten Erwerbstätigkeit</b> || | ||<b>Nach dem erlernten Beruf bzw. <br>der ersten Erwerbstätigkeit</b> || | |
Absatz 45 | Absatz 45 | |
||[[Hochschulabschluss]] || 285|| 57,0|| | ||Hochschulabschluss || 285|| 57,0|| |
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