Vertreterfirmen

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Nach Errichtung des Bereichs Kommerzielle Koordinierung durften ausländische Handelspartner aus dem Nicht-RGW-Gebiet nur noch über so genannte Vertreterfirmen Geschäftskontakte zu DDR-Partnern aufnehmen. Dies waren zwangsweise eingeschaltete Vermittler, welche durchschnittlich 10 bis 15 Prozent des Auftragswertes als "Provision" kassierten, wenn ein Importgeschäft zustande kam. Die Vertreterfirmen unterstanden zumindest "fachlich" dem Bereich Kommerzielle Koordinierung, einige davon handelten im Auftrag der Hauptverwaltung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit.

Die "Provision" ging letztlich zu Lasten der DDR-Seite, da diese Mehrkosten von den liefernden Westfirmen auf den Preis aufgeschlagen wurden. Somit handelte es sich bei den Einnahmen aus Vertretergeschäften eher um Verschiebungen innerhalb der DDR-Wirtschaft - aus dem Staatsplan ?-Bereich in den Einflussbereich der KoKo.

Beispiele für Vertreterfirmen:

Zwecks Gewinnmaximierung für den Bereich Kommerzielle Koordinierung wurden die Vertreterfirmen in die so genannte Exotenliste eingetragen und waren somit von der Steuer befreit.






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