Hochschulen

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Unterschiede (von früherer major Version) (minor Änderungen, Änderungen verschiedener Autoren)
Absatz 11Absatz 11

**[[Wilhelm-Pieck-Universität Rostock]]

**[[Wilhelm-Pieck-Universität Rostock]]

**[[Technische Universität Karl-Marx-Stadt]]


*Hochschulen (unvollständig):
**Bergakademie Freiberg


*Hochschulen (unvollständig):
**Bergakademie Freiberg

**Deutsche Hochschule für Körperkultur und Sport (DHfK) Leipzig

**Medizinische Akademie Carl Gustav Carus Dresden

**Medizinische Akademie Carl Gustav Carus Dresden

Absatz 26Absatz 28

**Hochschule für Musik Felix Mendelssohn Bartholdy Leipzig

**Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelsohn Bartholdy Leipzig

**Hochschule für Kunst Dresden

**Hochschuel für Musik Franz Liszt Weimar
**Hochschule für Bildende Künste Dresden

**Hochschule für Tanz (Palucca-Schule) Dresden

**Hochschule für Tanz (Palucca-Schule) Dresden


Hochschulen in der DDR

Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen

Insgesamt fünf Reformen, von der Partei- und Staatsführung zentral angewiesen und durchgesetzt, führten zu zahlreichen Veränderungen in der Hochschullandschaft der DDR. Eine Auflistung der Bildungsstätten müsste also, um konkret zu sein, dem jeweiligen Zeitraum zugeordnet werden. Beispielsweise wurden mit der 3. "sozialistischen" Hochschulreform nicht nur die so genannten Ingenieurhochschulen geschaffen, sondern auch die Fakultäten abgeschafft, die Studiendauer auf vier Jahre (Medizin fünf Jahre) begrenzt und der Begriff "Hochschulingenieur" als Berufsbezeichnung, und der Diplomingenieur als 1. Akademischer Grad installiert, auch Mediziner und Juristen mussten diplomieren, ehe der 2. Akademische Grad (Doktor) errungen werden konnte.

  • Hochschulen (unvollständig):
    • Bergakademie Freiberg
    • Deutsche Hochschule für Körperkultur und Sport (DHfK) Leipzig
    • Medizinische Akademie Carl Gustav Carus Dresden
    • Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-Babelsberg
    • Hochschule für Staat und Recht (?) Potsdam
    • Hochschule für Ökonomie (HfÖ), Berlin-Karlshorst
    • Kunsthochschule Berlin-Weissensee
    • Hochschule für Bauwesen (HfB), Cottbus
    • Hochschule für Bauwesen und Architektur Weimar
    • Hochschule für Verkehrswesen (HfV), Dresden
    • Hochschule für Industrielle Formgestaltung, Halle (Burg Giebichenstein)
    • Hochschule für Grafik und Buchkunst, Leipzig
    • Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
    • Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin
    • Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelsohn Bartholdy Leipzig
    • Hochschuel für Musik Franz Liszt Weimar
    • Hochschule für Bildende Künste Dresden
    • Hochschule für Tanz (Palucca-Schule) Dresden

  • Technische Hochschulen (TH) (unvollständig):
    • Ilmenau, Köthen, Magdeburg, Merseburg, Mittweida, Zittau, Wildau, Leipzig, Berlin, Senftenberg, Erfurt

  • Pädagogische Hochschulen (PH) (unvollständig):
    • Halle, Potsdam, Dresden

Weiterhin gab es noch Hochschulen der "bewaffneten Organe", die Offiziershochschulen, deren Absolventen nicht nur das Offizierspatent (?), sondern auch einen zivilen Abschluss in Form eines Diploms als Ingenieur oder Lehrer erhielten.

In der frühen DDR gab es viele Ingenieur- und Fachschulen, die allgemeine Ausbildung (z.B. Maschinenbau Bautzen, Elektronik Görlitz, Finanzen Gotha) oder betriebsspezifische Ausbildung (Reichsbahn Dresden) boten.

Unterstufenlehrer wurden in Pädagogischen Fachschulen für ihre Lehrertätigkeit in den 1. bis 4. Klassen ausgebildet.






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.