DRK

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Absatz 7Absatz 7

* Verordnung über die Bildung der Organisation „Deutsches Rotes Kreuz“ vom 23. Oktober 1952

* ''Verordnung über die Bildung der Organisation „Deutsches Rotes Kreuz“'' vom 23. Oktober 1952

* Zweite Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz vom 20. August 1959; in: GBl, Teil I, Nr. 50 vom 5. September 1959, S. 667ff.

* ''Gesetz über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zu den vier Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer vom 12. August 1949'' vom 30. August 1956; in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, 1956, S. 917

* Dritte Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz vom 21. Oktober 1966; in: GBl, Teil II, Nr. 125 vom 15. November 1966, S. 789ff.

* ''Zweite Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz'' vom 20. August 1959; in: GBl, Teil I, Nr. 50 vom 5. September 1959, S. 667ff.

* Vierte Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz der DDR vom 5. April 1988; in: GBl, Teil I, Nr. 9 vom 17. Mai 1988, S. 81ff.

* ''Dritte Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz'' vom 21. Oktober 1966; in: GBl, Teil II, Nr. 125 vom 15. November 1966, S. 789ff.

* ''Vierte Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz der DDR'' vom 5. April 1988; in: GBl, Teil I, Nr. 9 vom 17. Mai 1988, S. 81ff.


Das Deutsche Rote Kreuz der DDR war die nationale Rotkreuz-Gesellschaft der DDR. Es wurde am 23. Oktober 1952 gegründet und am 9. November 1954 vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) als nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz anerkannt. Im gleichen Monat erfolgte die Aufnahme in die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften. Den Genfer Konventionen von 1949 trat die DDR am 30. August 1956 bei. Mit Inkrafttreten der Dritten Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz am 21. Oktober 1966 unterschied sich das Deutsche Rote Kreuz in der DDR namentlich vom DRK in der Bundesrepublik Deutschland durch den Zusatz "... der DDR", der auch entsprechend im Emblem und in der Flagge geführt wurde.

Das DRK der DDR gliederte sich in etwa 14.000 Grundorganisationen, die vor allem in Betrieben und Wohngebieten existierten. Über diesen gab es als weitere Ebenen die Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirkskomitees. Die höchsten Gremien waren der Zentralausschuss und das Präsidium, die ihren Sitz in Dresden hatten. Im Bereich des Bevölkerungsschutzes unterstand das DRK der DDR dem Ministerium des Innern. Eine Doppelmitgliedschaft in den entsprechenden Verbänden des DRK der DDR und beispielsweise den Kampfgruppen in den Betrieben oder Einheiten der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) war nicht möglich.

Zu den Tätigkeitsfeldern des DRK der DDR zählten einerseits die sich aus der Anerkennung als nationale Hilfsgesellschaft vom Roten Kreuz ergebenden Aufgaben im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie die sogenannte Verbreitungsarbeit zur Verbreitung des Wissens über die Genfer Konventionen. Weitere wichtige Aufgaben waren der Krankentransport und der Rettungsdienst in Form der Schnellen Medizinischen Hilfe ? (SMH). Darüber hinaus war das DRK der DDR in der Altenpflege tätig. Auch das Blutspendewesen in der DDR oblag dem DRK der DDR. Weitere Aktivitäten waren der Suchdienst für Vermisste nach dem Zweiten Weltkrieg, der Bahnhofsdienst, die Breitenausbildung in Erster Hilfe, sowie die Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienste.

Vor allem in den Bereichen der medizinischen Laienausbildung zum Sanitäter beziehungsweise Gesundheitshelfer, der Gesundheitserziehung und dem Gesundheitsschutz, der Jugendarbeit in Form der Arbeitsgemeinschaften ? „Junge Sanitäter“ (bis zum Alter von 14 Jahren) und des Jugendrotkreuzes (bis zum Alter von 18 Jahren) sowie der Ersten Hilfe beziehungsweise dem Sanitätsdienst bei Großveranstaltungen wirkte das DRK der DDR als Massenorganisation. Das DRK der DDR sah sich selbst in den Traditionen der Arbeitersamariter der KPD. Eine aktive Mitgliedschaft im DRK der DDR galt als gesellschaftliche Tätigkeit. Mitte der 1980er Jahre betrug die Zahl der erwachsenen Mitglieder rund 650.000 Menschen. Das DRK der DDR gab unter dem Titel „Deutsches Rotes Kreuz“ eine eigene Zeitschrift heraus.

Die Geschichte des DRK der DDR endete 1990 mit dem Vertrag über die Herstellung der Einheit des DRK und dem am 6. Oktober 1990 gefassten Beschluss der Hauptversammlung über die Auflösung zum 31. Dezember 1990. Im Rahmen einer gemeinsamen Bundesversammlung des Deutschen Roten Kreuzes am 9. November 1990 wurden die bereits vorher neu gebildeten Landesverbände des DRK der DDR mit Wirkung zum 1. Januar 1991 in das Deutsche Rote Kreuz der Bundesrepublik aufgenommen.

Liste der gesetzlichen Grundlagen

  • Verordnung über die Bildung der Organisation „Deutsches Rotes Kreuz“ vom 23. Oktober 1952
  • Gesetz über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zu den vier Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer vom 12. August 1949 vom 30. August 1956; in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, 1956, S. 917
  • Zweite Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz vom 20. August 1959; in: GBl, Teil I, Nr. 50 vom 5. September 1959, S. 667ff.
  • Dritte Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz vom 21. Oktober 1966; in: GBl, Teil II, Nr. 125 vom 15. November 1966, S. 789ff.
  • Vierte Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz der DDR vom 5. April 1988; in: GBl, Teil I, Nr. 9 vom 17. Mai 1988, S. 81ff.





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