Absatz 1 | Absatz 1 | |
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Der Befehl 12 / 89 hat folgenden Inhalt: Abschrift : | '''Der Befehl 12/89''' wurde am Tag nach Öffnung der [[Grenzübergangsstellen]] (10. November [[1989]]; siehe auch: [[Mauerfall]]) herausgegeben und hatte folgenden Inhalt: (Abschrift): | |
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Befehl Nr. 12 / 89 des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Bildung einer operativen Führungsgruppe des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 10.11.1989 | Befehl Nr. 12 / 89 des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Bildung einer operativen Führungsgruppe des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 10.11.1989 | |
Absatz 17 | Absatz 18 | |
4. Die Arbeitsgruppe der Mitglieder der operativen Führungsgruppe haben ab 10.11.1989, 16.00 Uhr, ihre Tätigkeit im Lage – und Informationszentrum des Ministeriums des Innern aufzunehmen. | 4. Die Arbeitsgruppe der Mitglieder der operativen Führungsgruppe haben ab 10.11.1989, 16.00 Uhr, ihre Tätigkeit im Lage- und Informationszentrum des Ministeriums des Innern aufzunehmen. | |
Absatz 24 | Absatz 25 | |
7. Die Ziffer 9 des Befehls des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR Nr. 11/89 vom 3.11.1989 wird außer Kraft gesetzt. | 7. Die '''Ziffer 9''' des Befehls des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR [[Befehl 11-89 Nationaler Verteidigungsrat|Nr. 11/89]] vom 3.11.[[1989]] wird außer Kraft gesetzt. | |
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Berlin, 10.November 1989 [[Egon Krenz]] <br> | Berlin, 10. November 1989 [[Egon Krenz]] <br> |
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